Alleinerziehende sollen nach einem Vorschlag der Linken einmal in der Woche Hilfe im Haushalt bekommen.
11.03.2024 - 06:26:58Hilfen für Alleinerziehende: Linke legt Sechs-Punkte-Plan vor
Diese Haushaltshilfen sollen bei gemeinnützigen Agenturen fest angestellt werden und damit selbst sozial abgesichert sein. Die Idee ist Teil eines Sechs-Punkte-Plans der Linken zur Entlastung von Vätern und Müttern, die sich alleine um ihre Kinder kümmern. Das Konzept will die Parteivorsitzende Janine Wissler an diesem Montag vorstellen.
Die Linke berief sich auf Daten, wonach in Deutschland etwa 1,6 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern leben, davon 85 Prozent Frauen. Mehr als ein Drittel sei auf Grundsicherung angewiesen. Die Vorschläge sollen nach Angaben der Linken helfen, das Armutsrisiko zu senken und Kindern von Alleinerziehenden bessere Startchancen zu geben. Die Kosten der weitreichenden Reformideen schlüsselt der Sechs-Punkte-Plan nicht auf.
Zentraler Punkt ist für Wissler eine "echte Kita-Platz-Garantie", also ein flächendeckendes und auch zeitlich ausreichendes Betreuungsangebot. Jede vierte Familie von Alleinerziehenden habe trotz Bedarf keinen Kita-Platz. Folge sei, dass Eltern wenig oder gar nicht arbeiten könnten. Den Kindern fehle frühkindliche Bildung. Die Linke fordert auch eine Stärkung der Schule, damit Kinder mit wenig Platz zuhause oder überforderten Eltern trotzdem die Chance auf einen guten Abschluss haben.
Darüber hinaus will die Linke Hilfen für Alleinerziehende bei der Altersvorsorge. "Die Absenkung des Rentenniveaus und die Teilprivatisierung der Altersvorsorge führen bei vielen Alleinerziehenden direkt in die Altersarmut", heißt es im Sechs-Punkte-Plan. Er plädiert unter anderem dafür, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit umzuwandeln, den Mindestlohn auf 15 Euro zu erhöhen und für alle Mütter drei Erziehungsjahre bei der Rente anzuerkennen.
Auch der Unterhaltsvorschuss sollte aus Sicht der Linken reformiert und künftig nicht mehr auf das Bürgergeld angerechnet werden. Dieser Vorschuss wird vom Staat gezahlt, falls der nicht erziehende Elternteil nicht oder zu wenig für sein Kind zahlt.