Praxis, Verkaufserlös

Rielasingen - Worblingen - Ob aus Altersgründen oder wegen beruflicher Neuorientierung – immer mehr Mediziner entscheiden sich für den Verkauf ihrer Praxis.

02.07.2025 - 13:24:13

Praxis verkauft – und jetzt? So investieren Ärzte den Verkaufserlös sinnvoll. Doch was tun mit dem Kapital, das durch den Verkauf plötzlich zur Verfügung steht? Fehlentscheidungen können teuer werden – sowohl steuerlich als auch wirtschaftlich. Wer klug investiert, kann den Verkaufserlös nicht nur sichern, sondern gleichzeitig hohe Steuern vermeiden und langfristig für die eigene Zukunft vorsorgen.

Steuerliche Fallstricke beim Praxisverkauf

Der Verkauf einer Arztpraxis wird steuerlich wie die Veräußerung eines Gewerbebetriebs behandelt. Der erzielte Verkaufspreis – bestehend aus dem Faktor auf den Jahresumsatz sowie einem eventuell zusätzlich angesetzten Inventarwert – gilt abzüglich des Buchwerts als steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn. Da viele Praxisgüter bereits abgeschrieben sind, liegt der Buchwert oft bei null, was dazu führt, dass der Großteil des Kaufpreises versteuert werden muss.

Die Steuerlast ist entsprechend hoch: Bei einem Verkaufspreis von beispielsweise einer Million Euro können bis zu 45 Prozent Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfallen. Der Reingewinn reduziert sich dadurch oft auf knapp über die Hälfte des Verkaufserlöses. Zusätzlich fordert das Finanzamt im Folgejahr häufig hohe Steuervorauszahlungen, was die Liquidität erheblich belastet.

Mit gezielten Investitionen steuerlich entlasten

Eine besonders wirkungsvolle Strategie zur Steueroptimierung ist die Investition in Photovoltaikanlagen. Diese Form der Kapitalanlage ermöglicht nicht nur eine deutliche steuerliche Entlastung – sie schafft zugleich eine verlässliche Einnahmequelle, unabhängig von medizinischer Tätigkeit oder aktiver Arbeit. Durch gezielte Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) sowie der Sonderabschreibung lassen sich steuerliche Spitzen reduzieren und der Gewinn gleichmäßig über mehrere Jahre verteilen.

So kann durch eine Investition von bis zu 400.000 Euro pro Person eine Gewinnminderung von 200.000 Euro erzielt werden. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare sind entsprechend 800.000 Euro möglich. Zusätzlich lässt sich über eine GbR – bestehend zum Beispiel aus Mann, Frau und der gemeinsamen Gesellschaft – ein weiterer Investitionsbetrag geltend machen. Insgesamt kann so ein steuerlich wirksamer Investitionsrahmen von bis zu 1,2 Millionen Euro genutzt werden – mit einem Steuervorteil von bis zu 600.000 Euro.

Photovoltaik: steuerlich attraktiv und wirtschaftlich sinnvoll

Eine PV-Anlage eignet sich hervorragend für die steuerneutrale Reinvestition eines Praxisverkaufserlöses. Wird die Anlage vollständig aus Eigenkapital finanziert, entfallen laufende Kreditraten – die Einnahmen aus Einspeisevergütung oder Direktvermarktung fließen ab Inbetriebnahme direkt als Überschüsse. Diese passiven Einnahmen können nicht nur die Kaufkraft des Praxisverkaufs langfristig erhalten, sondern dienen auch dem gezielten Vermögensaufbau oder der privaten Altersvorsorge.

Besonders effektiv ist die Errichtung auf bereits versiegelten oder genutzten Dachflächen – beispielsweise aus der Landwirtschaft, dem Gewerbe, der Industrie sowie von Sport- und Lagerhallen. Durch die Kombination verschiedener Dachausrichtungen – etwa Ost-West statt rein südlich – lassen sich Erträge über den gesamten Tagesverlauf verteilen und Erzeugungsspitzen glätten. Das sorgt für eine gleichmäßigere Einnahmenstruktur und erhöht die Effizienz des Investments.

Auch für andere Zielgruppen attraktiv

Nicht nur Ärzte profitieren von dieser Strategie. Auch leitende Angestellte, Unternehmer oder Freiberufler, die Abfindungen, Unternehmensverkäufe oder andere einmalige Gewinne versteuern müssen, können durch ein durchdachtes PV-Investment hohe Steuerlasten vermeiden – und langfristig ein werthaltiges Einkommen erzielen.

So wichtig ist eine professionelle Begleitung

Da es sich bei diesen Gestaltungen um komplexe Einzelfälle handelt, ist eine Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachpartnern unerlässlich. Nicht alle Finanzbeamten sind mit solchen Fallkonstellationen vertraut, weshalb eine fachlich begleitete Umsetzung mit Steuerberatern und wirtschaftlichen Partnern entscheidend ist.

Über Olaf Zeh und Philipp Zeh:

Olaf Zeh und Philipp Zeh sind die Geschäftsführer der Ärzteversorger GmbH, einem Tochterunternehmen der FW Faire Werte eG. Gemeinsam unterstützen sie niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in enger Zusammenarbeit mit deren Steuerberatern dabei, durch gezielte Photovoltaik-Investitionen steuerlich optimiert Vermögen aufzubauen. Mehr Informationen unter: www.dieaerzteversorger.de

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