Umstrittenes, Cannabis-Gesetz

Macht der Bundespräsident das, was die Union in Bundestag und Bundesrat nicht schaffte: das Cannabis-Gesetz aufhalten? Mancher in der Unionsfraktion hoffte darauf - und wurde jetzt enttäuscht.

27.03.2024 - 15:24:29

Umstrittenes Cannabis-Gesetz ist unterschrieben

  • Da der Bundespräsident im Urlaub ist, hat Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig das Cannabis-Gesetz unterzeichnet. - Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

    Bernd von Jutrczenka/dpa

  • Das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition kann wie vorgesehen am 1. April in Kraft treten. - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

    Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Da der Bundespräsident im Urlaub ist, hat Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig das Cannabis-Gesetz unterzeichnet. - Foto: Bernd von Jutrczenka/dpaDas Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition kann wie vorgesehen am 1. April in Kraft treten. - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Das umstrittene Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition ist unterschrieben und kann wie geplant am 1. April in Kraft treten. In Vertretung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der im Urlaub ist, setzte Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig ihre Unterschrift unter das Gesetz. Die Prüfung habe ergeben, dass «keine verfassungsrechtlichen Bedenken einer Ausfertigung entgegenstehen», teilte das Bundespräsidialamt mit. «Der Auftrag für die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist erteilt.»

Das nach jahrzehntelangen Diskussionen zustande gekommene Gesetz stellt eine Zäsur in der deutschen Drogenpolitik dar. Es erlaubt Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum. Das Gesetz hatte erst am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert.

Die Unionsfraktion im Bundestag hoffte anschließend, das Gesetz könne noch aufgehalten werden, indem der Bundespräsident es nicht unterzeichnet. Ihr gesundheitspolitischer Sprecher Tino Sorge hatte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt: «Das Gesetz sollte nach der chaotischen Debatte der letzten Wochen vorerst gestoppt werden. Dafür ist es noch nicht zu spät.»

Der Bundespräsident prüft Gesetze im Wesentlichen darauf, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind. Nach überwiegender juristischer Meinung steht ihm daneben in engen Grenzen auch ein materielles Prüfungsrecht zu. Danach kann er die Unterschrift unter ein Gesetz verweigern, wenn dessen Inhalt ganz offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt.

@ dpa.de