Lärm, Müll, die Gartenbepflanzung: Es gibt vieles, was einen am Nachbarn stören kann.
21.02.2025 - 05:00:39Streit zwischen Nachbarn - BGH verhandelt über Bambushecke. Ab und zu landet so ein Streit vor Gericht - manchmal sogar am Bundesgerichtshof.
Am höchsten Zivilgericht Deutschlands geht es heute um eine Hecke. Um genau zu sein: um eine meterhohe Bambushecke, die zwei benachbarte Grundstücke in Hessen voneinander trennt. Die Nachbarn streiten am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darüber, ob der zwischenzeitlich mindestens sechs Meter hoch gewachsene Bambus auf eine Höhe von drei Metern zurückgeschnitten werden muss.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter wollen sich unter anderem mit der Frage beschäftigen, ob der Nachbar einen Anspruch auf Rückschnitt einer mehr als drei Meter hohe Hecke hat – auch wenn die im Hessischen Nachbarrecht vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten wurden. Zudem müsste dann wohl auch geklärt werden, ab welcher Stelle die Heckenhöhe gemessen wird, wenn ein Grundstück tiefer liegt als das andere.
Die Vorinstanzen waren in ihren Beurteilungen des Falls zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Während die Klage am Landgericht Frankfurt erfolgreich war, wies das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sie später ab. Die Frau habe den im Hessischen Nachbarrecht festgelegten Grenzabstand eingehalten, so das OLG. Zudem lagen keine «ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinnehmbaren Beeinträchtigungen» vor, die die Ansprüche des Klägers aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis begründen würden.
Nicht der erste Nachbarstreit
Es ist längst nicht das erste Mal, dass ein Streit zwischen Nachbarn um die Gartenbepflanzung am BGH landet. Im Sommer 2021 ging es dort etwa um eine 40 Jahre alte Schwarzkiefer in Berlin, deren breite Krone zwei Jahrzehnte lang in den Garten des Nachbars ragte. Der hatte irgendwann genug von den abfallenden Nadeln und Zapfen - und griff zu Astschere. Dafür wurde er von den Eigentümern der Kiefer verklagt. Doch der BGH entschied: Der Mann durfte die Äste stutzen - und zwar auch, wenn der Baum infolge droht, einzugehen.
Ein anderes Mal ging es um vier Zypressen, die dicht an der Grenze eines Grundstücks in Baden-Württemberg standen. Ein Nachbar verlangte vor Gericht, dass sie gefällt oder wenigstens auf eine Höhe von maximal 3,50 Metern zurückgeschnitten werden. Der BGH-Senat sah ihn im Recht - und klärte an dem Beispiel 2021 gleich eine grundsätzlichere Frage zum kurz vorher reformierten Wohnungseigentumsgesetz.
Schon etwas weiter zurück liegt die Entscheidung des Gerichts zu der Klage eines älteren Ehepaars, denen im eigenen Garten Licht und Sonne fehlte. Die Eheleute wollten die Stadt Bielefeld zwingen, 25 Meter hohe, gesunde Eschen zu fällen. Doch beim BGH hatten sie damit keinen Erfolg. Sogenannte negative Emissionen - wie der Entzug von Licht und Luft durch Bauten oder Bäume - müssten geduldet werden, wenn sie nicht unerträglich seien, erklärte der Senat 2015 und bekräftigte damit seine ständige Rechtssprechung zu dem Thema.
Pools, Pferde und Zigarettenqualm
Auch über die Grundstücksbepflanzung hinaus hat das Karlsruher Gericht schon den einen oder anderen Nachbarstreit geregelt. So entschied es 2023, dass die Eigentümer einer Doppelhaushälfte nicht ohne gemeinsamen Beschluss mit den Nachbarn hätten beginnen dürfen, in ihrem Teil des gemeinschaftlichen Gartens einen Pool zu bauen. In einem anderen Fall entschied es, dass ein Mann die Bohrlöcher wieder beseitigen musste, die er beim Anbringen einer Markise in die Außenwand des Nachbarn gebohrt hatte.
Vor gut zehn Jahren landete die Klage eines Ehepaars in Karlsruhe, das den Zigarettenqualm seiner Nachbarn aus der unteren Etage nicht ertragen wollte. Sie bekamen recht. Raucher könnten dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf ihrem Balkon zur Zigarette zu greifen, so der BGH. Und 2020 gab es Streit um einen Pferdestall. Der BGH entschied, die klagenden Nachbarn müssten sich lautes Wiehern und Schläge gegen die Boxenwände nicht gefallen lassen. Der Senat untersagte es der verklagten Inhaberin des Hofes, in dem Stall weiter Pferde unterzubringen.