Im Fall um den getöteten Joel wurde der angeklagte Jugendliche aus der Untersuchungshaft entlassen.
16.02.2024 - 14:16:44Fall Joel: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein. Nun legt die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.
Im Fall um den getöteten sechsjährigen Joel hat die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Beschwerde gegen die Freilassung des angeklagten Jugendlichen aus der Untersuchungshaft eingelegt. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Teenager ist wegen Totschlags angeklagt. Der Prozess vor dem Landgericht Neubrandenburg hatte am Dienstag begonnen.
Sobald die Beschwerde beim Gericht eingeht, muss dieses innerhalb von drei Tagen entscheiden, ob die Beschwerde begründet ist, wie eine Sprecherin des Landgerichts Neubrandenburg sagte. Wenn die Beschwerde aus Sicht des Landgerichts nicht begründet ist, geht der Fall demnach an das Oberlandesgericht Rostock, das dann entscheidet.
Am zweiten Prozesstag am Donnerstag hatte das Landgericht entschieden, den Jugendlichen aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Die Kammer habe nach Prüfung des Haftbefehls keinen Haftgrund mehr erkannt, hatte ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg am Donnerstagabend gesagt. «Der Haftgrund war die Wiederholungsgefahr.»
Das Gericht ist nach Aussage der Sprecherin jederzeit verpflichtet, während des Verfahrens zu prüfen, ob Gründe für eine Untersuchungshaft bestehen. Diese seien nach der Vernehmung von Zeugen am Donnerstag nicht mehr festgestellt worden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hingegen haben sich keine neuen Tatsachen ergeben.
Joel soll erstochen worden sein
Im vergangenen September soll der damals 14-Jährige in Pragsdorf bei Neubrandenburg Joel geschlagen und erstochen haben. Der Jugendliche muss sich deshalb vor dem Landgericht Neubrandenburg wegen Totschlags verantworten. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hatte der Angeklagte zum Prozessauftakt am Dienstag geschwiegen.
Der Fall um den getöteten Joel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. In dem Prozess fanden bislang zwei Verhandlungstage statt. Für den 27. Februar ist der nächste Termin angesetzt. Danach sind bis Ende März noch vier weitere Termine vorgesehen. Dann könnte es ein Urteil geben.
In Zusammenhang mit dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft außerdem gegen den 17 Jahre alten Bruder des Angeklagten. «Die Ermittlungen dauern an», teilte die Staatsanwaltschaft mit.