Deutschland, Hamburg

Eine Frau sticht wahllos auf Reisende im Hamburger Hauptbahnhof ein.

18.11.2025 - 14:04:55

Prozess um Messerangriff im Hamburger Hauptbahnhof begonnen. Jetzt wird der Fall vor Gericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die mutmaßliche Täterin schuldunfähig ist.

  • Fast sechs Monate nach der Tat beginnt am Landgericht Hamburg ein Prozess gegen die mutmaßliche Messerstecherin. (Archivbild) - Foto: Christian Charisius/dpa

    Christian Charisius/dpa

  • Die Verteidigerin steht zunächst ohne ihre Mandantin im Gerichtsaal, weil die wahrscheinlich psychisch kranke Beschuldigte erst hereingeführt wird, nachdem die Fotografen gegangen sind.  - Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

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Fast sechs Monate nach der Tat beginnt am Landgericht Hamburg ein Prozess gegen die mutmaßliche Messerstecherin. (Archivbild) - Foto: Christian Charisius/dpaDie Verteidigerin steht zunächst ohne ihre Mandantin im Gerichtsaal, weil die wahrscheinlich psychisch kranke Beschuldigte erst hereingeführt wird, nachdem die Fotografen gegangen sind.  - Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Am Landgericht Hamburg hat der Prozess um die verheerende Messerattacke vom 23. Mai im Hauptbahnhof der Hansestadt begonnen. Die Beschuldigte soll an jenem Freitagnachmittag auf einem Bahnsteig voller Menschen wahllos auf Reisende eingestochen haben. Während sechs Personen den Stichen ausweichen konnten, erlitten nach Angaben der Behörde 15 Menschen zum Teil erhebliche Schnitt- oder Stichverletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft der 39-Jährigen versuchten Totschlag in 21 Fällen vor, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. 

Die Behörde geht davon aus, dass die Deutsche wegen einer psychischen Erkrankung bei der Tat schuldunfähig war. Sie leide an einer mit Realitätsverkennung einhergehenden paranoiden Schizophrenie, hieß es. Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

Zum Auftakt des sogenannten Sicherungsverfahrens stellte die Verteidigerin einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, dem die Große Strafkammer folgte. Zuschauer sollen erst zur Verkündung des Urteils wieder zugelassen sein. 

Die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas kündigte an, dass möglicherweise in Abwesenheit der Beschuldigten verhandelt werde. Der 39-Jährigen gehe es nach wie vor sehr schlecht, es gebe Anhaltspunkte, dass sich ihr Zustand durch die Gerichtsverhandlung weiter verschlechtern könne.

Angriff auf Vater und spielendes Kind

Im Prozess geht es noch um zwei weitere Taten. Am 5. Januar 2025 soll die 39-Jährige in Großhansdorf (Kreis Stormarn) nordöstlich von Hamburg versucht haben, ihren damals 69 Jahre alten Vater mit einer Schere zu töten. Das scheiterte jedoch, weil der Vater die Tochter zu Boden brachte und die 71 Jahre alte Mutter ihr die Schere abnahm. Gleichwohl wurde der Vater im Schulter- und Oberarmbereich verletzt, wie es in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft hieß. Auch in diesem Fall geht es um versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Am 26. Februar soll die Beschuldigte erneut gewalttätig geworden sein, und zwar gegenüber einem Kind auf einem Spielplatz im Hamburger Flughafen. Sie habe das - nach Angaben des Hamburger Senats - sechsjährige Mädchen unvermittelt an der Schulter gepackt, geschüttelt und mit der flachen Hand auf den Oberarm geschlagen. Die Staatsanwaltschaft wertet das als Körperverletzung.

Sechs geschädigte Personen, darunter der Vater der Beschuldigten, sind im Prozess als Nebenkläger vertreten. Die Große Strafkammer hat sieben Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte am 27. Januar verkündet werden.

@ dpa.de

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