Mordes, Ex-Freundin

Der Angriff in einer Schule in St.

16.07.2024 - 09:43:47

18-Jähriger steht wegen Mordes an Ex-Freundin vor Gericht. Leon-Rot bei Heidelberg löste im Januar Entsetzen aus. Auch ein Kontaktverbot half dem Opfer nicht. Jetzt beginnt der Prozess - unter besonderen Voraussetzungen.

  • Nach der Tat legten Menschen Blumen und Kerzen am Tatort zum Gedenken an das junge Opfer ab. - Foto: René Priebe/dpa

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  • Ein 18-Jähriger steht vor Gericht, weil er seine Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg erstochen haben soll. - Foto: Uwe Anspach/dpa

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Nach der Tat legten Menschen Blumen und Kerzen am Tatort zum Gedenken an das junge Opfer ab. - Foto: René Priebe/dpaEin 18-Jähriger steht vor Gericht, weil er seine Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg erstochen haben soll. - Foto: Uwe Anspach/dpa

Wegen Mordes an seiner Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot muss sich ein 18-Jähriger vor dem Heidelberger Landgericht verantworten. Der Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, hat am Vormittag begonnen, wie eine Sprecherin des Gerichts bestätigte. Der junge Mann soll laut Anklage am 25. Januar mit einem Fleischmesser mehrfach auf die Abiturientin eingestochen haben - unter anderem in den Nacken und die Herzgegend. Die junge Frau starb noch am Tatort, einem Aufenthaltsraum.

Wegen eines Unfalls mit dem Fluchtfahrzeug im niedersächsischen Seesen wirft die Staatsanwaltschaft dem Deutschen zudem gefährliche Körperverletzung vor. Der mutmaßliche Täter war nach dem Tod der Schülerin mit dem Auto in Richtung Norddeutschland geflohen. Dort stieß er - verfolgt von der Polizei - mit mindestens 100 Kilometern pro Stunde mit einem unbeteiligten Fahrzeug zusammen. Sowohl der 18-Jährige als auch der Fahrer des anderen Fahrzeugs wurden verletzt. Der junge Mann soll zudem zwei Polizisten angegriffen haben.

Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt inklusive Anklageverlesung und Urteilsverkündung, wie das Gericht bereits im Vorfeld mitgeteilt hatte. Grund dafür sei, dass ein Teil der Anklage auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 ist. Damals soll der mutmaßliche Täter die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt haben. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig.

Für das Verfahren hat das Gericht acht Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird am 15. August gerechnet. 

@ dpa.de