Sportschau Fußball-Bundesliga am Samstag bis 2029 in der ARD
05.12.2024 - 15:54:39Sportschau Fußball-Bundesliga am Samstag bis 2029 in der ARD. Stuttgart - ARD erwirbt weiterhin umfassende Rechte an der Fußball-Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der kommenden Saison
Heute hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens um die Vergabe der Bundesliga-Rechte ab der Saison 2025/26 bis 2028/29 bekanntgegeben: Auch zukünftig wird die ARD in ihren Programmen umfassend von der Fußball-Bundesliga und 2. Bundesliga berichten können.
Die von der ARD erworbenen Rechte umfassen im TV die "Sportschau" mit der Fußball-Bundesliga am Samstag (18.00-20.15 Uhr), die Verwertung aller Bundesliga-Spiele des Wochenendes am Sonntagabend (21.15-24.00 Uhr) sowie die Berichterstattung über das Freitag-Bundesliga-Spiel und die Spiele der 2. Bundesliga am Freitagabend (22.30-24.00 Uhr) und am Sonntag zwischen 18.45 Uhr und 21.15 Uhr.
Darüber hinaus wurde erneut die Berichterstattung für die beliebteste Bundesliga-Sendung im Hörfunk, die ARD-Bundesligakonferenz, gesichert. Wie bereits in der vergangenen Rechte-Periode wird diese weiterhin zusätzlich zum klassischen Radio auch auf den digitalen Verbreitungswegen genutzt. Dort wird es zudem wieder alle Spiele in voller Länge jeweils einzeln im Audio-Livestream geben. Außerdem konnten erstmalig die Rechte für Audio-In-Match-Clips erworben werden.
Tom Buhrow, Sportrechte-Intendant der ARD: "Ich freue mich sehr, dass wir unsere lange und gute Partnerschaft mit der Bundesliga und der 2. Bundesliga fortsetzen. Dafür danken wir der DFL und den Klubs. Vorbehaltlich der Zustimmung unserer Aufsichtsgremien wird die ARD auch weiterhin über alle Spiele der Bundesliga und der 2. Bundesliga berichten: ohne Bezahlschranke, zeitnah, umfassend und in der gewohnten journalistischen Qualität, von der Sportschau am Samstag im Ersten bis hin zur ARD-Bundesligakonferenz im Hörfunk. Wichtig war uns, dass wir die Rechte zu angemessenen Konditionen erwerben. Dies ist uns gelungen."
Die Wirksamkeit der Vereinbarungen mit der DFL steht unter dem Vorbehalt der bei den Rundfunkanstalten jeweils zuständigen Gremien.
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