MDR stärkt innere Rundfunkfreiheit
23.10.2023 - 14:36:22MDR stärkt innere Rundfunkfreiheit. Leipzig - Der MDR stärkt die innere Rundfunkfreiheit seiner Redaktionen mit der Einrichtung einer internen unabhängigen Redaktionsvertretung zum 1. Dezember 2023. Sie wird aus einer Redaktionsvollversammlung und einem gewählten Redaktionsrat bestehen. Der 2014 ins Leben gerufene Beirat der Intendantin wird damit weiterentwickelt. Zum Aufgabenbereich gehören unter anderem die Einbeziehung bei internen Reformprozessen, das Lösen von Programmkonflikten sowie die Teilnahme bei bestimmten Personalentscheidungen.
Karola Wille, MDR-Intendantin:
„Mein Dank gilt zunächst allen Mitgliedern des Beirats, die sich seit 2014 engagiert für die innere Rundfunkfreiheit im MDR eingesetzt haben. Mit der Weiterentwicklung zur Redaktionsvertretung stärken wir nun das Fundament für diese wichtige Arbeit. Es geht dabei um nicht weniger als die journalistische Unabhängigkeit, die Verantwortung für die Qualität der Inhalte sowie die Einhaltung unseres MDR-Mitarbeitendenkodex. Als modernes öffentlich-rechtliches Medienhaus sichern wir auch auf diese Art die Glaubwürdigkeit unserer Angebote für die Menschen.“
Gunnar Gerstel, Sprecher Beirat der Intendantin
„Wir haben – ausgelöst durch die Krise des ÖRR – eine bessere und stärkere Redaktions-Vertretung auch bei uns im MDR gefordert Damit sind wir bei der Intendantin auf offene Ohren gestoßen. Gemeinsam haben Beirat und Geschäftsleitung diese neue Dienstanweisung ausgehandelt. Im ARD Vergleich bietet die neue DA deutlich mehr Mitsprache und Gestaltungsmöglichkeiten.“
Birgit Hettwer, Sprecherin Beirat der Intendantin
„Wir sind sehr froh, dass die neue Dienstanweisung nicht nur klassische Programmmitarbeitende wie Autorinnen und Autoren oder Redakteurinnen und Redakteure mit einbezieht, sondern auch Content gestaltende Kolleginnen und Kollegen wie Kamera-Frauen und -Männer, Cutter, Grafikerinnen und Grafiker. Das ist bisher einmalig innerhalb der ARD.“
Kernaufgabe – auch für die neue Redaktionsvertretung – bleibt weiter das Lösen von Programmkonflikten. Aber künftig muss die Redaktionsvertretung auch bei bestimmten grundsätzlichen personellen, strukturellen und organisatorischen Entscheidungen verbindlich einbezogen werden.
Die Redaktionsvertretung wird aus einer Redaktionsvollversammlung (alle Programmmitarbeitenden) und einem von der Redaktionsvollversammlung gewählten Redaktionsrat bestehen. Anders als bisher im Beirat werden die durch die Intendantin/den Intendanten entsandten journalistischen Vorgesetzten bzw. der Juristische Direktor nicht mehr Teil des Redaktionsrates sein. Allen Programmmitarbeitenden steht es frei, sich auch in den Redaktionsrat wählen zu lassen. Der Redaktionsrat ist gegenüber der Redaktionsvollversammlung rechenschaftspflichtig und wird eigenverantwortlich Redaktionsvollversammlungen einberufen. Der Redaktionsrat soll eine beratende Funktion haben, auch um den innerbetrieblichen Diskurs zu stärken.
Mit dieser Neuregelung schließt der MDR zu denjenigen Rundfunkanstalten im deutschsprachigen Raum auf, die bereits neue und weitreichende Redakteursstatute in ihren Regularien verankert haben.
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