Langenfeld - Die Entscheidung, ob eine Stiftung rechtsfähig oder treuhänderisch sein soll, ist für Stifter von grundlegender Bedeutung, da sie weitreichende Auswirkungen auf die Struktur und den Betrieb ihrer Stiftung hat.
24.04.2025 - 09:47:13Die Gretchenfrage der Stifter: Rechtsfähig oder nicht?. Sascha Drache ist einer der führenden Experten im deutschen Stiftungsrecht. In diesem Beitrag beleuchtet er die zentralen Unterschiede zwischen einer rechtsfähigen (selbstständigen) Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit und einer nichtrechtsfähigen Treuhandstiftung.
Immer mehr vermögende Deutsche entdecken die Stiftung als wertvolles Instrument, um das eigene Vermögen zu schützen, ihre Steuerlast zu optimieren oder einen gemeinnützigen Beitrag zu leisten. Jahr für Jahr werden mehrere hundert Stiftungen gegründet. Doch gleich zu Beginn stellt sich für angehende Stifter die Gretchenfrage: Soll es eine rechtsfähige Stiftung oder eine treuhänderische Stiftung sein? Beide Modelle bieten die Möglichkeit, den vom Stifter bestimmten Zweck mit Vermögen auf Dauer zu verfolgen, jedoch unterscheiden sie sich grundlegend in ihrer rechtlichen Struktur. „Wer eine Stiftung gründen möchte, muss sich früh entscheiden“, betont Stiftungspapst Sascha Drache. „Beides hat seine Vor- und Nachteile – doch nicht jede Stiftung passt zu jedem Stifter.“
„Die Wahl der Stiftungsform hat langfristige Folgen für die Steuer, den Einfluss des Stifters und die Verwaltung“, fährt der Experte für Stiftungsrecht fort. „Ohne fundierte Beratung besteht die Gefahr, eine Struktur zu wählen, die nicht zum eigenen Zweck passt.“ Sascha Drache ist seit vielen Jahren im deutschen Stiftungsrecht tätig und zählt zu den führenden Experten auf diesem Gebiet. Seine Beratung richtet sich gezielt an den Mittelstand, wobei er Stifter von der ersten Idee bis zur rechtssicheren Umsetzung begleitet. Sein Fokus liegt dabei darauf, eine stabile Grundlage für die Stiftung zu schaffen, um Vermögen nachhaltig zu sichern und optimal zu strukturieren. Welche Stiftungsform sich vor allem für gemeinnützige Zwecke eignet und welche besser für die Verwaltung von Familienvermögen geeignet ist, veranschaulicht Sascha Drache im Folgenden.
Zwei Wege zur eigenen Stiftung
Wer eine Stiftung gründen möchte, hat grundsätzlich zwei Modelle zur Auswahl: die rechtsfähige oder die treuhänderische Stiftung. Rechtsfähig bedeutet, dass die Stiftung eine eigenständige juristische Person, vergleichbar mit einer GmbH oder einem Verein, ist, die selbst Eigentum besitzt, vor Gericht auftreten oder Verträge abschließen kann. Eine treuhänderische Stiftung, auch bekannt als unselbstständige oder nichtrechtsfähige Stiftung, hat hingegen keine eigene Rechtspersönlichkeit. Stattdessen wird das Stiftungsvermögen von einem Treuhänder verwaltet. Beide Modelle erlauben es, einen vom Stifter bestimmten Zweck mit Vermögen auf Dauer zu verfolgen, bringen jedoch unterschiedliche rechtliche und organisatorische Konsequenzen mit sich.
„Die rechtsfähige Stiftung entsteht durch ein sogenanntes Stiftungsgeschäft und die rechtliche Anerkennung“, sagt Sascha Drache. „Laut BGB ist eine rechtsfähige Stiftung eine mitgliederlose juristische Person, die mit Vermögen ausgestattet ist und einem bestimmten Zweck dient. Zur Gründung braucht es neben der Stiftungsurkunde ein Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Landesbehörde. Sobald die Genehmigung erteilt ist, erlangt die Stiftung Rechtspersönlichkeit – ab diesem Zeitpunkt agiert sie unabhängig von ihrem Stifter.“
Im Gegensatz dazu wird eine treuhänderische Stiftung ohne behördliche Genehmigung gegründet. Der Stifter überträgt dabei sein Vermögen durch einen privatrechtlichen Vertrag an einen Treuhänder, der es fortan als Sondervermögen getrennt von seinem eigenen Vermögen verwaltet. Die Regelungen und Zwecke der Stiftung werden in einer Satzung festgelegt, die Teil des Treuhandvertrags ist.
Welche Form für welchen Stifter?
Neben der juristischen Ausgestaltung als selbstständige oder unselbstständige Stiftung spielt der Zweck der Stiftung eine entscheidende Rolle. Grundsätzlich gibt es gemeinnützige und privatnützige Stiftungen. Gemeinnützige Stiftungen fördern das Allgemeinwohl in Bereichen wie Bildung, Kultur oder Umweltschutz – und profitieren deshalb von erheblichen Steuervergünstigungen. Über 90 Prozent der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland fallen in diese Kategorie. Dem gegenüber stehen Familienstiftungen, bei denen der Kreis der Begünstigten auf die Familie des Stifters beschränkt ist – etwa, um das Familienvermögen zu erhalten oder die Nachkommen zu versorgen. Sie genießen zwar nicht die umfassenden Steuervorteile gemeinnütziger Stiftungen, profitieren aber von günstigen Erbschaftssteuerregelungen, einem ermäßigten Körperschaftsteuersatz und anderen Vorteilen.
Für gemeinnützige Zwecke stehen grundsätzlich beide Stiftungsformen offen. Wer Gutes tun möchte, kann also entweder eine rechtsfähige gemeinnützige Stiftung oder eine treuhänderische gemeinnützige Stiftung wählen. Letztere bietet sich vor allem bei geringerem Stiftungskapital an – vor allem dann, wenn der Stifter noch nicht abschätzen kann, wie viel Vermögen er dauerhaft widmen möchte. Treuhandstiftungen lassen sich in der Praxis bereits ab rund 10.000 Euro umsetzen. Bei rechtsfähigen Stiftungen hingegen erwarten die Stiftungsbehörden in der Regel ein Startkapital von mindestens 100.000 Euro, um sicherzustellen, dass der gewählte Zweck auch dauerhaft erfüllt werden kann.
Für familiäre Zwecke ist die Abwägung etwas anders gelagert. Hier fällt die Entscheidung oft zugunsten der rechtsfähigen Variante, da sie mehr Kontrolle, Unabhängigkeit und Rechtsbeständigkeit bietet. Eine treuhänderische Familienstiftung würde bedeuten, dass das Vermögen formal dem Treuhänder gehört, was Risiken birgt – etwa im Fall von Insolvenz oder Tod des Treuhänders. Auch gibt es keine staatliche Stiftungsaufsicht, die darüber wacht, ob der Treuhänder im Sinne des Stifters handelt. Eine treuhänderische Familienstiftung erfordert daher großes Vertrauen in die Person des Treuhänders.
Die Wahl der richtigen Stiftungsform
Wer eine Stiftung gründet, trifft eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen – für den Stiftungszweck, aber auch für die Verwaltung und den Fortbestand des Vermögens. In der Praxis zeigt sich: Treuhänderische Stiftungen punkten durch schlanke Strukturen. Der Treuhänder übernimmt Buchführung, Verwaltung und Zahlungsverkehr, während sich der Stifter ganz auf inhaltliche Ziele konzentrieren kann. Ohne eigene Organe, Stiftungsaufsicht oder behördliche Berichtspflichten bleibt der Aufwand gering – ideal für kleinere Stiftungen oder begrenzte Ressourcen. Demgegenüber erfordern rechtsfähige Stiftungen ein Mindestmaß an Organisation – schaffen aber auch mehr Sicherheit und Unabhängigkeit. Das Vermögen gehört der Stiftung selbst, nicht mehr dem Stifter oder einem Treuhänder. Allerdings kann der Stifter durch die Satzung bestimmen, wie das Vermögen verwaltet wird – ein entscheidender Vorteil, insbesondere bei größerem Vermögen.
„Gerade für langfristige Zwecke bietet die rechtsfähige Stiftung einen institutionellen Rahmen, der den Stifterwillen dauerhaft wahrt“, sagt Sascha Drache. „Familienunternehmer nutzen sie zur Nachfolgeregelung, zum Schutz des Vermögens vor Zerschlagung und als Vermögensmantel. Aber auch gemeinnützige Stifter finden in ihr eine stabile Form, die es erlaubt, unabhängig Projekte zu fördern und Partner zu gewinnen.“
Es gibt also keine allgemeingültige Antwort darauf, welche Stiftungsform „besser“ ist. Sowohl die rechtsfähige als auch die treuhänderische Stiftung bieten ihre Vor- und Nachteile. Entscheidend sind die Ziele, das Vermögen und die Rahmenbedingungen des Stifters. Positiv hervorzuheben ist, dass in Deutschland für beide Wege erprobte Strukturen bestehen. Auch ist es durchaus möglich, eine treuhänderische Stiftung später in eine rechtsfähige Stiftung zu überführen. Wichtig ist, dass die gewählte Form dem Zweck des Stifters dient und ihm ein gutes Gefühl gibt. Dann steht einer erfolgreichen Stiftungsgründung nichts im Wege.
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