Corona, Konzert

Konzert abgesagt! – Was passiert mit meinen Tickets?

25.03.2020 - 12:43:15

Wenn die Krise rund um Corona bereits eines bewiesen hat, dann ist es, dass man sich eventuell nicht zu früh auf Konzerte, Theaterbesuche und Co. freuen sollte. Nach und nach wurden in der Vergangenheit immer mehr Events abgesagt. Fans, die bereits Karten für Festivals und Konzerte im Sommer gekauft haben, fragen sich häufig, ob diese stattfinden oder ebenfalls verschoben werden.

Neben der emotionalen Enttäuschung spielt häufig auch die Frage nach einer Erstattung des Ticketpreises eine wichtige Rolle. Je nach Event ist es immerhin möglich, dass ein Ticket weit mehr als hundert Euro gekostet und dementsprechend das zur Verfügung stehende Budget stark belastet hat.

Doch welche rechtlichen Regelungen gelten eigentlich im Falle einer derartigen Krise? Erhalten Fans ihr Geld zurück oder nicht? Und wie sollte im Falle einer Rückerstattung am besten vorgegangen werden?

Das Problem der Veranstalter und Künstler

Fest steht, dass Absagen, die im Zusammenhang mit Corona gemacht werden, nicht nur die Fans, sondern auch die Veranstalter und die Künstler teilweise hart treffen. Je nach Bekanntheitsgrad, Unternehmensgröße und finanzieller Situation ist es durchaus möglich, dass diese in ihrer Position als Arbeitgeber sogar Mitarbeiter entlassen müssen.

Selbstverständlich gibt es hier deutliche Unterschiede. Während es bekannten Stars mit einem entsprechenden Vermögen deutlich leichter fallen dürfte, diese Durststrecke zu überstehen, sehen sich andere Veranstalter, Agenturen und Einrichtungen in ihrer Existenz bedroht.

Aufgrund dessen haben sich bereits viele Vertreter der Szene einen Plan B überlegt, um auch in Zeiten von Corona nicht in Vergessenheit zu geraten. Viele Künstler, wie zum Beispiel Volker Rosin oder Chris Martin von Coldplay bieten ihren Fans Konzerte über die sozialen Netzwerke an.

Manch Einer hat sein Zuhause zum Home-Office umgebaut. Und wer es ohnehin liebt, im Internet zu surfen, um beispielsweise seriöse Anbieter, wie Mobilbet auszutesten, online zu shoppen oder auch Lebensmittel zu bestellen, kann seine Lieblingslieder in dieser bewegenden Zeit einfach via Internet genießen: dank dieser Konzerte mit einem besonderen Live-Gefühl.

Dennoch steht (leider) fest, dass Corona die Künstlerszene stark belasten und wahrscheinlich zu einer besonderen Bewährungsprobe werden wird.

 
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Wieso ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Geld zurückerstattet wird?

Grundsätzlich gilt, dass die Chancen auf eine Rückerstattung der Ticketpreise hoch sind. Immerhin haben die Fans hier für etwas gezahlt, was sie de facto nicht genießen konnten. Dennoch ist es wichtig, immer auch die aktuell geltenden AGB der Ticketverkaufsstellen zu berücksichtigen. Hier wird exakt festgelegt, wann Fans ihr Geld zurückerhalten.

Aber allein schon aufgrund der Tatsache, dass vor allem die größeren Verkäufer und Organisatoren diesen Service anbieten, entscheiden sich auch viele kleine Anbieter dazu, mitzuziehen. Immerhin geht es unter anderem darum, sich durch Kundenfreundlichkeit und Service am Markt zu behaupten.

Wie kann das Geld zurückgefordert werden?

Erster Ansprechpartner für Rückerstattungen ist die Stelle, bei der die betreffenden Tickets gekauft wurden. Häufig können die entsprechenden Anträge sogar auch online gestellt werden.

Um jedoch die verschiedenen Verkaufsstellen in den kommenden Wochen nicht allzu stark zu belasten, ist es sinnvoll, mit der Bitte um Rückerstattung gegebenenfalls noch ein paar Tage länger zu warten. In der Zwischenzeit kann man sich anderen Freizeitbeschäftigungen, wie zum Beispiel dem Genuss von Filmen, zuwenden. Immerhin müssen die verschiedenen Anträge von den Mitarbeitern der Reihe nach abgearbeitet werden.

Wer Wert auf eine Rückerstattung legt und dies über ein Formular beziehungsweise in schriftlicher Form kundtut, hat auf Basis kundenfreundlicher AGBs gute Karten, sein Geld wieder erstattet zu bekommen.

Das jeweilige Vorgehen ist im Wesentlichen von den Regelungen des Anbieters abhängig. Aufgrund der Aktualität des Themas finden sich oft die auszuführenden Schritte auf den Homepages.

Aber: sollte ein Ticket Inhaber seine Karten ausschließlich aufgrund der eigenen Angst zurückgeben wollen, hat er kein Recht auf eine Rückerstattung. Um hier immer über den jeweiligen Status Quo auf dem Laufenden zu sein, empfiehlt es sich, regelmäßig aktuelle Meldungen zur Corona Thematik zu verfolgen.

 
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Spenden statt Rückerstattung?

Da es unter anderem die Kulturszene ist, die durch das Coronavirus besonders auf die Probe gestellt wird, haben sich in der Vergangenheit bereits viele Fans dazu entschlossen zu helfen. Sie verlangen Geld, welches beim Ticketkauf überwiesen wurde, nicht zurück.

Sie sehen den entsprechenden Betrag als Spende an, mit dem vor allem kleine Theater und Veranstalter arbeiten und so diese schwierige Phase gegebenenfalls unbeschadet überwinden können.

Die positiven Auswirkungen, die eine derartige Spende mit sich bringen könnte, sollten nicht unterschätzt werden. Je nachdem, wie viele Fans sich dazu entschließen, entsprechend vorzugehen, ist es sogar möglich, dass Theater, Künstler und Veranstaltungshäuser so vom drohenden Ruin gerettet werden können.

Terminverschiebungen und -probleme aufgrund eines vollen Terminkalenders

Verbreitet ist die Annahme, dass sich das Chaos rund um die Auswirkungen des Virus hoffentlich in der zweiten Jahreshälfte verringern wird. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass viele Nachholtermine nach dem Sommer stattfinden können. Genau dieser Aspekt dürfte im Herbst für volle Terminkalender bei den Fans sorgen.

Wurde ein Konzert, welches beispielsweise im März nicht stattfinden konnte, nun auf ein Datum gelegt, an dem der Ticketbesitzer bereits verplant ist, hat dieser selbstverständlich auch das Recht, sein Geld zurückzufordern. Immerhin kann kein Veranstalter oder Künstler davon ausgehen, dass seine Kunden zu jedem beliebigen Tag verfügbar sind. Hier greifen übrigens dieselben Regeln, die auch mit Hinblick auf eine Erkrankung des Künstlers und entsprechende Terminverschiebungen gültig sind.