Haftpflichtversicherung: Wann greift sie auch im Ausland?
07.11.2025 - 13:03:08Obwohl „Pflicht“ im Namen steckt, zählt die Haftpflichtversicherung nicht zu den Pflichtversicherungen in Deutschland. Da sie vor Schadensersatzforderungen schützt, ist die Haftpflichtversicherung trotzdem ein Muss. Das gilt vor allem für Auslandsaufenthalte, denn auch im Ausland greift Ihre Haftpflichtversicherung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Erfahren Sie hier, worauf es bei der Haftpflichtversicherung im Ausland ankommt.
Wovor schützt die private Haftpflichtversicherung?
Wer schadet, haftet. Das gilt auch bei Schäden durch Leichtsinn, Fahrlässigkeit, mangelnde Vorsicht oder Pech. Da Schadensersatzforderungen bis in die Millionen reichen können, schützt Sie eine private Haftpflichtversicherung vor existenzgefährdenden Schulden sowohl im In- als auch im Ausland. Zu den abgedeckten Schadensarten zählen:
- Personenschäden: Die Haftpflichtversicherung greift, wenn Sie anderen Personen ohne Vorsatz direkt oder indirekt Verletzungen oder Schäden zufügen. Das gilt auch, wenn Geschädigte auf lebenslange Pflege angewiesen bleiben oder sogar versterben.
- Sachschäden: Schäden an Sachgegenständen anderer Personen passieren schnell und können zu empfindlichen Kosten führen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn kein Vorsatz vorlag.
- Vermögensschäden: Nicht vorsätzliche Schadensfälle, die finanziellen Schaden verursachen, fallen unter die Haftpflichtversicherung. Hierbei wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Echte Vermögensschäden liegen vor, wenn Sie nur finanziellen Schaden ohne zusätzliche Personen- oder Sachschäden verursachen, beispielsweise durch Urheberrechtsverletzungen, schlechte Beratung oder versäumte Fristen. Unechter Vermögensschaden liegt vor, wenn aus Personen- oder Sachschäden finanzielle Nachteile wie Verdienstausfall für Geschädigte entstehen. In der Regel decken die meisten Privathaftpflichtversicherungen zumindest unechte Vermögensschäden ab.
Besonders wichtig: Eine Haftpflichtversicherung umfasst oben genannte Schadensfälle auch dann, wenn Ihre minderjährigen Kinder diese verursachen. Bei Haustieren greift die Versicherung nur im Fall von „zahmen“ oder kleinen Haustieren wie Katzen, Kaninchen oder Vögeln, nicht jedoch bei Hunden oder größeren Haustieren. Eine Ausnahme bilden Assistenzhunde wie Blindenführhunde und Diabetikerwarnhunde.

Quelle: Bild Dominic Wunderlich@Pixabay
Welche Leistungen bietet eine Haftpflichtversicherung?
Der konkrete Leistungsumfang einer Privathaftpflichtversicherung hängt vom gewählten Tarif ab. Das gilt auch für die Deckungssumme sowie für die Frage, ob echte Vermögensschäden zu den Leistungen zählen. Um den Versicherungsumfang zu veranschaulichen, finden Sie hier als Beispiel die Leistungen der privaten Haftpflicht von HUK24 im „Classic“-Tarif für berechtigte Schadensersatzansprüche:
- Versicherungssumme: 100 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Pro verletzte oder getötete Person werden bis zu 15 Mio. € übernommen.
- Internetschutz: Schäden rund um den elektronischen Datenaustausch und die Internetnutzung sind bis zu 50 Mio. € abgedeckt.
- Verlust von fremden Schlüsseln: Die Kosten für den Verlust von privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Schlüsseln werden übernommen.
- Forderungsausfalldeckung: Wenn Ihnen ein Schaden durch eine nicht versicherte Person entsteht, die nicht dafür aufkommen kann, springt die Versicherung ein.
- Schäden durch deliktunfähige Kinder: Kostenübernahme bei Schäden durch eigene Kinder, die gesetzlich noch nicht deliktsfähig sind (z.B. unter 7 Jahre).
- Geliehene und gemietete Gegenstände: Schäden an vielen beweglichen Sachen, die Sie privat mieten, leihen oder leasen.
Im genannten Beispiel liegt die Versicherungssumme bei 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie bei bis zu 15 Millionen Euro pro Personenschaden oder Todesfall.
Wann greift die Haftpflichtversicherung im Ausland?
Die meisten Privathaftpflichtversicherungen gelten weltweit und zeitlich unbegrenzt, solange Sie eine deutsche Meldeadresse haben und Deutschland Ihr Hauptwohnsitz ist. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten greift Ihr Versicherungsschutz auch dann, wenn es zu Schadensersatzansprüchen Ihnen gegenüber kommt.
Als vorübergehende Auslandsaufenthalte gelten unter anderem Urlaub, Auslandssemester, Sabbaticals, Praktikum, Volunteering oder Geschäftsreisen bis zu einem Jahr oder länger, je nach Tarif. Melden Sie sich in Deutschland jedoch ab, so ist eine internationale Haftpflichtversicherung oder eine Haftpflichtversicherung im neuen Heimatland nötig.
Unterscheiden sich Leistungen bei Schadensfällen im Ausland?
Bei berechtigten Schadensfällen gibt es keine Unterschiede zwischen Leistungen der Privathaftpflichtversicherung im In- oder Ausland. Auch die Deckungssumme gilt gleichermaßen im Ausland. Klären Sie jedoch die Tarifdetails vor Abreise, denn Ausnahmen sind möglich.
Vor allem Ihre Deckungssumme sollten Sie vor dem Auslandsaufenthalt prüfen, denn Schadensersatzansprüche können zum Beispiel in den USA bei mehreren Millionen liegen. Bei zu niedriger Deckung liegt in diesem Fall eine Unterversicherung vor, die nicht die komplette Schadenssumme übernimmt. Prüfen Sie vor dem befristeten Auslandsaufenthalt daher, ob Ihre Deckung hoch genug ist oder lassen Sie sich über eine zusätzliche Auslandsdeckung beraten.
Richtige Vorgehensweise bei Schadensfällen im Ausland
Um bei Schadensfällen im Ausland Ihren Versicherungsschutz zu wahren, sollten Sie die folgenden Verhaltenstipps beachten:
- Dokumentieren Sie Schäden zeitnah durch Fotos oder Videos und notieren Sie den Hergang
- Melden Sie Schäden sofort Ihrem Versicherungsanbieter
- Zahlen Sie keine Schadensersatzforderungen und erkennen Sie keine Forderungen an, bevor die Situation nicht mit ihrem Versicherungsanbieter abgeklärt ist
- Setzen Geschädigte Sie unter Druck, so geben Sie nicht nach und rufen Sie nötigenfalls die Polizei
Indem Sie sich an diese Grundregeln halten, schützen Sie sich vor unberechtigten Schadensersatzforderungen. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung berechtigte Forderungen für Sie übernehmen kann.


