Bayerns früherer Ministerpräsident Günther Beckstein sagte einst, nach zwei Maß Bier könne man noch Auto fahren.
03.04.2025 - 13:19:55«Zwei Maß und vielleicht ein Saures» – Lehmann vor Gericht. Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann muss nun vor Gericht merken: So einfach ist das nicht.
Kann man nach zwei Maß Bier auf dem Oktoberfest noch Auto fahren? Mit dieser Frage, die Bayerns damaliger Ministerpräsident Günther Beckstein einst auf zweifelhafte Art beantwortete, hat sich das Amtsgericht München befasst. Im Mittelpunkt ein prominenter Protagonist: Der frühere Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann hat vor Gericht zugegeben, nach der Wiesn mit Alkohol im Blut Auto gefahren zu sein.
«Im Laufe des Abends habe ich zwei Bier getrunken, zwei Maß, und vielleicht auch noch ein Saures» – also ein Bier mit Wasser, sagt er. «Ich bin gefahren, weil ich der Annahme war, dass ich fahren konnte», sagt der 55-Jährige. «Dahingehend habe ich einen Fehler gemacht, den ich auch bereue.»
«Ich würge nicht – und schon gar nicht nach zwei Maß»
Er sei aber – anders als es die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft – nicht betrunken gewesen, habe keine Ausfallerscheinungen gehabt, nicht gelallt und habe auch nicht würgen müssen, wie zwei Polizeibeamte, die ihn in seinem Auto in München aufgriffen, angegeben haben. Er habe lediglich Husten gehabt. «Ich würge nicht – und schon gar nicht nach zwei Maß.» Er sage die Wahrheit, betonte Lehmann: «Ich schwöre auf meine Kinder.»
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ergab die Kontrolle nach einer Blutabnahme einen Alkoholwert von 0,72 Promille. Laut Lehmanns Anwalt sollte Lehmann rund 72.000 Euro Strafe für den Vorfall zahlen – für ein Vergehen, das in den meisten Fällen eine Ordnungswidrigkeit sei und mit einer Zahlung von rund 500 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet werde. Lehmann hat gegen den entsprechenden Strafbefehl Einspruch eingelegt – darum kam es überhaupt zum öffentlichen Prozess.
Lehmann war in der Nacht auf den 23. September 2024 nach einem Besuch auf dem Oktoberfest von einer Polizeistreife aufgegriffen worden, weil den Beamten seine Fahrweise aufgefallen war, wie es in der Anklage gegen ihn heißt. Einer der beiden Polizisten berichtete vor Gericht, Lehmann sei plötzlich nach rechts auf den Parkstreifen ausgewichen. Er habe eben pinkeln müssen, begründet Lehmann dies.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war er bei der anschließenden Polizeikontrolle aber unkooperativ und zeigte «Stimmungsschwankungen». Er habe «eine verwaschene Aussprache» gehabt und «einen sprunghaften Denkablauf». Ähnlich äußert sich im Prozess auch die Ärztin des Instituts für Rechtsmedizin, die ihm an jenem Abend Blut für den Alkoholtest abnahm. Lehmann habe beispielsweise seinen Arm weggezogen, um sich gegen die Blutabnahme zu wehren. Lehmanns Erklärung in seiner Aussage vor Gericht: Er habe nicht gewusst, ob die Frau überhaupt eine Ärztin und die Spritze, die sie verwendet, desinfiziert sei.
Lehmann laut Ermittlern «gereizt, aggressiv, redselig»
Sein Verhalten soll den Ermittlern zufolge «gereizt, aggressiv, redselig, distanzlos und abweisend» gewesen sein. Außerdem habe er einen Polizeibeamten auf dem Weg zur Blutabnahme mehrfach angehaucht. Das wies Lehmann zurück: «Ich habe ihn nicht angehaucht, weil ich es allein schon unästhetisch finde.»
Es ist nicht das erste Mal, dass der frühere Nationaltorwart und WM-Held von 2006 vor Gericht steht. Erst im vergangenen Jahr war er in zweiter Instanz wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Schon damals hatte Lehmann einen angeblichen Promi-Malus bemüht und gesagt, er fühle sich ungerecht behandelt. Ähnlich äußert sich zu Prozessbeginn auch sein Verteidiger: Er kritisierte eine «massive, strafbare und rücksichtslose Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten», weil Infos über den Vorfall während der Wiesn schon kurz danach öffentlich wurden. Er betont: «Der Angeklagte hat ein Recht auf einen fairen Prozess, auch wenn er Jens Lehmann heißt.»