Thema: Sparkassen

Negativzinsen, Bankguthaben

Negativzinsen auf Bankguthaben laut BGH teils unzulässig. Teils zu Unrecht so der BGH. Das Urteil könnte ...

Für Guthaben Zinsen zahlen statt bekommen - Bundesrichter prüfen die Rechtmäßigkeit. (Illustration) - Foto: Daniel Karmann/dpa
Für Guthaben Zinsen zahlen statt bekommen - Bundesrichter prüfen die Rechtmäßigkeit. (Illustration) - Foto: Daniel Karmann/dpa

Banken und Sparkassen berechneten manchen Kunden über Jahre Zinsen für die Aufbewahrung von Einlagen.

dpa.de, 04.02.25 17:29 Uhr
Das BGH hat über Negativzinsen entschieden. (Symbolbild) - Foto: Daniel Karmann/dpa
Das BGH hat über Negativzinsen entschieden. (Symbolbild) - Foto: Daniel Karmann/dpa
Für Guthaben Zinsen zahlen statt bekommen - Bundesrichter prüfen die Rechtmäßigkeit. (Illustration) - Foto: Daniel Karmann/dpa
Für Guthaben Zinsen zahlen statt bekommen - Bundesrichter prüfen die Rechtmäßigkeit. (Illustration) - Foto: Daniel Karmann/dpa
Europäische Banken bauen Wero aus (Symbolbild) - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Europäische Banken bauen Wero aus (Symbolbild) - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Schon 2021 erklärte der BGH bestimmte Vertragsklauseln in den Geschäftsbedingungen von Sparkassen und Banken für unwirksam. (Archivbild) - Foto: Uli Deck/dpa
Schon 2021 erklärte der BGH bestimmte Vertragsklauseln in den Geschäftsbedingungen von Sparkassen und Banken für unwirksam. (Archivbild) - Foto: Uli Deck/dpa
Der Bundesgerichtshof hatte schon 2021 bestimmte Klauseln bei Banken und Sparkassen für unwirksam erklärt. (Archivbild) - Foto: Uli Deck/dpa
Der Bundesgerichtshof hatte schon 2021 bestimmte Klauseln bei Banken und Sparkassen für unwirksam erklärt. (Archivbild) - Foto: Uli Deck/dpa
Die Geschäfte bei der Deka laufen gut. - Foto: Arne Dedert/dpa
Die Geschäfte bei der Deka laufen gut. - Foto: Arne Dedert/dpa
Wenn die Bank die Gebühren erheben will, braucht sie dafür die aktive Zustimmung des Kunden. (Archivbild) - Foto: Jens Kalaene/zb/dpa
Wenn die Bank die Gebühren erheben will, braucht sie dafür die aktive Zustimmung des Kunden. (Archivbild) - Foto: Jens Kalaene/zb/dpa