Wenn Betroffene eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern, kann das Jobcenter das Bürgergeld für maximal zwei Monate streichen. - Foto: Jens Kalaene/dpa
Künftig sollen Jobcenter Arbeitslosen bei nachhaltiger Arbeitsverweigerung das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können. - Foto: Monika Skolimowska/dpa