Thema: Betreiber

Waschanlagen-Betreiber haften grundsätzlich für Schäden an Fahrzeugen. (Symbolfoto) - Foto: Marcus Brandt/dpa
Waschanlagen-Betreiber haften grundsätzlich für Schäden an Fahrzeugen. (Symbolfoto) - Foto: Marcus Brandt/dpa
Der BGH will entscheiden, wer für den Schaden haftet. - Foto: Uli Deck/dpa
Der BGH will entscheiden, wer für den Schaden haftet. - Foto: Uli Deck/dpa
Cinia geht davon aus, dass das Kabel am Grund der Ostsee gebrochen ist und durch äußere Einwirkung durchtrennt wurde, etwa durch einen Anker oder ein Grundschleppnetz. (Archivbild) - Foto: Heikki Saukkomaa/Lehtikuva/dpa
Cinia geht davon aus, dass das Kabel am Grund der Ostsee gebrochen ist und durch äußere Einwirkung durchtrennt wurde, etwa durch einen Anker oder ein Grundschleppnetz. (Archivbild) - Foto: Heikki Saukkomaa/Lehtikuva/dpa
Cinia geht davon aus, dass das Kabel am Grund der Ostsee gebrochen ist und durch äußere Einwirkung durchtrennt wurde, etwa durch einen Anker oder ein Grundschleppnetz. (Archivbild) - Foto: Heikki Saukkomaa/Lehtikuva/dpa
Cinia geht davon aus, dass das Kabel am Grund der Ostsee gebrochen ist und durch äußere Einwirkung durchtrennt wurde, etwa durch einen Anker oder ein Grundschleppnetz. (Archivbild) - Foto: Heikki Saukkomaa/Lehtikuva/dpa