Die dreijährige Wartefrist gilt aktuell nur für Ausländer mit besonderen Integrationsleistungen. Alle anderen Einbürgerungswilligen müssen fünf Jahre warten. (Symbolbild) - Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Die dreijährige Wartefrist gilt aktuell nur für Ausländer mit besonderen Integrationsleistungen. Alle anderen Einbürgerungswilligen müssen fünf Jahre warten. (Symbolbild) - Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Der Aspekt Migration treibt die Bürger weiter um: Mit 52 Prozent bezeichnet eine Mehrheit Themen, die in diesem Zusammenhang stehen, in der Umfrage als die derzeit wichtigsten politischen Probleme in Deutschland. - Foto: Uli Deck/dpa