Zahlreiche Staatsanwaltschaften kritisieren einen "Strafvollstreckungstourismus" nach Nordrhein-Westfalen und Berlin.
11.03.2025 - 07:08:18Staatsanwälte kritisierten Strafvollstreckungstourismus
Dies geschehe "nicht nur kurze Zeit vor der Ladung zum Strafantritt", sondern auch bereits während des laufenden Verfahrens, "also der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens zeitlich deutlich vorgelagert", so Kümmel. Letzteres erschwere es, "Scheinwohnsitzverlegungen aufzudecken". Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 existiert ein Flickenteppich im Strafvollzug. NRW gilt als besonders lax im Umgang mit Straftätern. Etwa jeder dritte der landesweit knapp 11.000 verurteilten Kriminellen kann tagsüber sein Haftzimmer verlassen. Mit einer Quote von 32 Prozent liegt der offene Vollzug weit über den einstelligen Prozentraten anderer Bundesländer. "In Berlin und Nordrhein-Westfalen befinden sich stichtagsbezogen sechs- bis zehnmal so viele Gefangene im offenen Vollzug wie in Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen", heißt es in einer Analyse der Universität Greifswald. "Ähnliche Unterschiede" fänden sich bei den Vollzugslockerungen, bei denen unter anderem bis zu 21 Tage Hafturlaub im Jahr gewährt werden kann. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) weist die Kritik zurück. "Ziel des modernen Strafvollzuges ist nicht Vergeltung und Sühne, sondern die Resozialisierung der Gefangenen, also die Befähigung der Gefangenen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen", sagte Maurits Steinebach, Sprecher der Justizvollzugsdirektion NRW.