Rund 461.000 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2024 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen.
10.09.2025 - 08:16:43Deutlich weniger Bezieher von Asylbewerberleistungen
Dabei wird unterschieden zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen. 64 Prozent der Regelleistungsempfänger am Jahresende 2024 waren männlich und 36 Prozent weiblich. 29 Prozent waren minderjährig, 69 Prozent zwischen 18 und 64 Jahren alt und etwa ein Prozent war 65 Jahre und älter. Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (47 Prozent), 31 Prozent stammten aus Europa und 17 Prozent aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren die Türkei mit 16 Prozent, Syrien (14 Prozent), Afghanistan (elf Prozent) und der Irak (sieben Prozent). Fünf Prozent aller Leistungsberechtigten zum Jahresende 2024 stammten aus der Ukraine. Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Hierzu zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten, sonstige Leistungen sowie Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und SGB IX Teil II. Ende 2024 erhielten rund 252.300 Personen besondere Leistungen. Darunter waren etwa 13.000 Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.