Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt sollen künftig besser geschützt werden.
19.11.2025 - 00:00:00Hubig plant elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt
Betroffene Opfer können demnach ein Empfangsgerät erhalten, das warnt, wenn sich der Täter unerlaubt nähert. Die Fußfessel soll nur in Hochrisikofällen und nicht gegen den Willen des Opfers angeordnet werden. Sie ist zunächst auf sechs Monate befristet und kann anschließend jeweils um drei Monate verlängert werden. Zusätzlich sollen Täter verpflichtet werden, an Gewaltpräventions- oder Sozialtrainingskursen teilzunehmen. Wer sich weigert, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Verstöße gegen gerichtliche Schutzanordnungen sollen künftig härter bestraft werden: Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Bisher lag das Höchstmaß bei zwei Jahren. "Häusliche Gewalt ist kein Schicksal", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der "Bild". "Wir können etwas tun. Und wir müssen es. Alle paar Minuten wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen. Beinahe jeden zweiten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin", so Hubig. "Unser Rechtsstaat muss mehr tun, um diese Gewalt zurückzudrängen."


