GKV dringen auf erweiterte Hausarztangebote auch in Randzeiten
25.08.2025 - 00:00:00Denn: "Wir wissen noch nicht, wie viele hausärztliche Praxen ihre Versorgungsangebote nun anpassen", sagte die GKV-Vizechefin. Hintergrund sind neue Kriterien, die Hausarztpraxen künftig erfüllen müssen, um noch bestimmte Gelder zu erhalten - bislang sind diese Zahlungen nicht an solche Bedingungen geknüpft. Die bisherige "Strukturpauschale" macht etwa ein Drittel - rund drei Milliarden Euro - der Vergütung aller hausärztlichen Praxen aus. Sie wurde dafür gezahlt, dass die Praxen überhaupt an der Patientenversorgung teilnehmen. Ab dem 1. Januar wird die bisherige Pauschale durch eine sogenannte "Vorhaltepauschale" ersetzt - und nur noch dann gezahlt, wenn die Praxen ihren Patienten definierte Leistungen anbieten. Zehn solcher Kriterien haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erarbeitet. Neben den Sprechstunden in Randzeiten und regelmäßigen Pflegeheimbesuchen gehören etwa auch Videosprechstunden oder eine bestimmte Zahl von Impfungen und Ultraschalluntersuchungen zu den Kriterien, die für die Pauschale erfüllt werden müssen. Die neu geregelte Pauschale geht zurück auf eine Vorgabe des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD), der mit den Maßnahmen die hausärztliche Versorgung in Deutschland verbessern wollte. Der alte Bundestag hatte dafür das sogenannte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz noch im vergangenen Januar beschlossen.


