Missbrauch von Corona-Gästelisten durch bayrische Polizei
02.09.2020 - 16:28:30Bayrische Polizei nutzte die Personendaten von Corona-Gästelisten in der Gastronomie und Hotellerie zu Ermittlungszwecken auch bei Kleindelikten.
Nachdem Gerüchte über die Nutzung von Personendaten aus Corona-Listen von Hotels und Lokalen durch die Polizei in Bayern aufgetaucht waren, entschloss sich die FDP-Fraktion im bayrischen Landtag zu einer Anfrage zu dieser Praxis an das Innenministerium des Freistaats.
Der Innenminister musste jetzt in seiner parlamentarischen Antwort dieses Vorgehen der Polizei einräumen. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, enthält die Antwort eine Liste mit Ermittlungsersuchen der Polizei. In insgesamt 24 Fällen griffen Beamte aus Ermittlungsgründen auf die Personendaten zurück, die infolge der Hygienevorschriften zur Corona-Pandemie in Betrieben der Gastronomie aufgezeichnet wurden. Bei den verfolgten Delikten handelt es sich neben Kapitalverbrechen auch um sogenannte Bagatelldelikte wie Diebstahl, Beleidigung und Fahrerflucht in minderschwerem Fall.
Damit überschritt die bayrische Polizei ihre rechtlichen Kompetenzen, da die unter Ausnutzung des Infektionsschutzgesetzes erhobenen Personendaten dem Datenschutz unterliegen und nicht für andere Zwecke genutzt werden dürfen. Nachdem Informationen über den Datenmissbrauch im Juli an die Öffentlichkeit gelangten, kam es im bayrischen Landtag zu einer heftigen Kontroverse zwischen Landesregierung und Opposition. Die Koalitionsregierung aus CSU und Freien Wählern rechtfertigte dabei die Datennutzung durch die Sicherheitsorgane als legitimes Mittel der Ermittlungsarbeit.
Unsere Vermutungen haben sich bestätigt und die Landesregierung muss nun einen schweren Verstoß gegen den Datenschutz einräumen, betont Martin Hagen, Vorsitzender der Landtagsfraktion der FDP in der „Süddeutschen Zeitung“. Könnte im Falle von Kapitalverbrechen wie Mord oder schwerem Raub das öffentliche Interesse tatsächlich den Vorzug vor den Datenschutzrichtlinien erhalten, sei dies bei Bagatelldelikten juristisch nicht nachvollziehbar, bemängelt der FDP-Politiker. Auf die Anfragen der Polizei sind auch die Daten von nicht-beteiligten Bürgern an die Ermittlungsbehörden gegangen was nicht akzeptiert werden kann. Bei den Listen mit Personendaten handelt es sich ausschließlich um Mittel des Infektionsschutzes. Für die Akzeptanz der Corona-Regeln und für eine solidarische Mitarbeit der Bevölkerung, ist ein absolutes Vertrauen der Bürger in den Staat und dessen Zusagen notwendig. Dieses Vertrauen hat die bayrische Landesregierung mutwillig aufs Spiel gesetzt, warnt der Fraktionschef der FDP. Im Gegensatz zur Opposition sieht die bayrische Landesregierung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt.
Die Praxis der bayrischen Polizei und die Nutzung der Personendaten aus Corona-Listen war in den letzten Wochen aus mehreren Bundesländern bekannt geworden. Die bayrische FDP fordert nunmehr auch im Bund die Notwendigkeit einer eindeutigen gesetzlichen Regelung des Umgangs mit Personendaten. Hier hat es klare Versäumnisse der Bundesregierung gegeben, beklagt Hagen.
Der Innenminister musste jetzt in seiner parlamentarischen Antwort dieses Vorgehen der Polizei einräumen. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, enthält die Antwort eine Liste mit Ermittlungsersuchen der Polizei. In insgesamt 24 Fällen griffen Beamte aus Ermittlungsgründen auf die Personendaten zurück, die infolge der Hygienevorschriften zur Corona-Pandemie in Betrieben der Gastronomie aufgezeichnet wurden. Bei den verfolgten Delikten handelt es sich neben Kapitalverbrechen auch um sogenannte Bagatelldelikte wie Diebstahl, Beleidigung und Fahrerflucht in minderschwerem Fall.
Damit überschritt die bayrische Polizei ihre rechtlichen Kompetenzen, da die unter Ausnutzung des Infektionsschutzgesetzes erhobenen Personendaten dem Datenschutz unterliegen und nicht für andere Zwecke genutzt werden dürfen. Nachdem Informationen über den Datenmissbrauch im Juli an die Öffentlichkeit gelangten, kam es im bayrischen Landtag zu einer heftigen Kontroverse zwischen Landesregierung und Opposition. Die Koalitionsregierung aus CSU und Freien Wählern rechtfertigte dabei die Datennutzung durch die Sicherheitsorgane als legitimes Mittel der Ermittlungsarbeit.
Unsere Vermutungen haben sich bestätigt und die Landesregierung muss nun einen schweren Verstoß gegen den Datenschutz einräumen, betont Martin Hagen, Vorsitzender der Landtagsfraktion der FDP in der „Süddeutschen Zeitung“. Könnte im Falle von Kapitalverbrechen wie Mord oder schwerem Raub das öffentliche Interesse tatsächlich den Vorzug vor den Datenschutzrichtlinien erhalten, sei dies bei Bagatelldelikten juristisch nicht nachvollziehbar, bemängelt der FDP-Politiker. Auf die Anfragen der Polizei sind auch die Daten von nicht-beteiligten Bürgern an die Ermittlungsbehörden gegangen was nicht akzeptiert werden kann. Bei den Listen mit Personendaten handelt es sich ausschließlich um Mittel des Infektionsschutzes. Für die Akzeptanz der Corona-Regeln und für eine solidarische Mitarbeit der Bevölkerung, ist ein absolutes Vertrauen der Bürger in den Staat und dessen Zusagen notwendig. Dieses Vertrauen hat die bayrische Landesregierung mutwillig aufs Spiel gesetzt, warnt der Fraktionschef der FDP. Im Gegensatz zur Opposition sieht die bayrische Landesregierung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt.
Die Praxis der bayrischen Polizei und die Nutzung der Personendaten aus Corona-Listen war in den letzten Wochen aus mehreren Bundesländern bekannt geworden. Die bayrische FDP fordert nunmehr auch im Bund die Notwendigkeit einer eindeutigen gesetzlichen Regelung des Umgangs mit Personendaten. Hier hat es klare Versäumnisse der Bundesregierung gegeben, beklagt Hagen.
Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix