Für den von der Bundesregierung geplanten neuen Wehrdienst und die Erfassung möglicher Wehrpflichtiger ist der Geschlechtseintrag maßgeblich, der bei den Meldebehörden hinterlegt ist.
14.11.2025 - 13:40:06Neuer Wehrdienst: Geschlechtseintrag bei Meldebehörden entscheidend
Die entsprechenden Details sind aber noch in der Abstimmung, das entsprechende Gesetz muss zudem auch erst noch durch den Bundestag. Laut Grundgesetz dürfen nur Männer zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden. Seit August letzten Jahres kann man allerdings gemäß Selbstbestimmungsgesetz den Geschlechtseintrag bei den Meldebehörden relativ leicht ändern. Das Gesetz enthält jedoch eine Sonderregelung für den "Spannungs- und Verteidigungsfall". Demnach bleibt die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht vorerst bestehen, wenn eine Änderung des Geschlechtseintrags von "männlich" zu "weiblich" oder "divers" erst in den zwei Monaten vor der förmlichen Feststellung des "Spannungs- und Verteidigungsfalls" durch den Bundestag erfolgte.


