Ein Whistleblower hat eine Sicherheitslücke im Widerspruchsverfahren zur elektronischen Patientenakte (ePA) aufgedeckt.
05.05.2025 - 12:49:52Whistleblower deckt Schwachstelle im ePa-Widerspruchsverfahren auf
Kurz darauf erhielt sie eine Bestätigung über die Löschung ihrer ePA per E-Mail. Der Whistleblower, der als Dienstleister im Krankenkassenbereich tätig ist, kritisiert unzureichende Prüfmechanismen. "Die Kassen haben offensichtlich keinerlei Identitätsdaten, um sicherzustellen, dass ein Widerspruch tatsächlich von der versicherten Person stammt", sagte er. Die Barmer wies den Vorwurf zurück. Ein Widerspruch sei nicht ohne Mitwirkung der Betroffenen möglich. Die Kasse verwies auf das entsprechende Formular für einen Widerspruch, auf dem ein Feld für die Krankenversichertennummer vorgesehen sei. Allerdings ist diese Angabe laut Formular nur für Mitversicherte erforderlich. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilte auf Anfrage mit, man könne keine Einzelfälle kommentieren. "Die Krankenversicherungen sind gehalten, die Widerspruchslösung einfach, aber manipulationssicher umzusetzen", so ein Sprecher. Beim beschriebenen Vorgang handele es sich nicht um eine technische Schwachstelle der ePA, sondern um einen Fall von Urkundenfälschung.