Ein pro-palästinensisches Dauer-Protestcamp darf künftig wieder auf einer Grünfläche am Bundeskanzleramt abgehalten werden.
17.07.2025 - 10:54:01Gaza-Protestcamp darf zurück vors Bundeskanzleramt
Der am selben Tag eingegangene Eilantrag hatte zum Teil Erfolg. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts bejahte zwar mit der Polizei Berlin eine erhebliche Gefahr im Sinn des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin, die in der Beeinträchtigung des Bundeskanzleramtes durch Lärmemissionen liege. Allerdings sei die Verlegung des Versammlungsorts nicht erforderlich, um dieser Gefahr zu begegnen. Vielmehr habe es als milderes Mittel genügt, Lärmauflagen gegenüber der Versammlung zu erlassen, so das Gericht. Im Ergebnis hat das Gericht daher zwar die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt, zugleich aber selbst die weitere Verwendung von Hilfsmitteln aller Art zur Erzeugung oder Verstärkung akustischer Emissionen, insbesondere von Lautsprechern, Schlaginstrumenten und Sprachrohren/Megafonen untersagt. Gegen den Beschluss hat die Polizei Berlin bereits Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. (Beschluss der 1. Kammer vom 16. Juli 2024 - VG 1 L 634/25).