Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), hat den Bundesratsbeschluss zum besseren Schutz queerer Menschen durch eine Grundgesetzänderung begrüßt.
26.09.2025 - 16:35:34Queerbeauftragte lobt Initiative zum Schutz von LGBTQ im Grundgesetz
Ein Teil von ihnen wurde in Konzentrationslager gesteckt und ermordet. Der 1935 verschärfte Paragraph galt in Westdeutschland unverändert bis 1969, anschließend wurde das Gesetz bis 1994 auf bestimmte Bereiche beschränkt. In der DDR wurde die Vorschirft nur zwischen 1957 und 1968 in abgemildeter Form angewendet. Im Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes werden mehrere Opfergruppen des Nationalsozialsmus geschützt. Koch will sich nun für den verstärkten Diskriminierungsschutz queerer Menschen einsetzen. "Stimmungen in der Gesellschaft, Mehrheiten in Parlamenten und ja, auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können sich ändern", argumentierte sie. "Der Wortlaut des Grundgesetzes hingegen kann sich nur mit dem größtmöglichen Konsens ändern. Nur das Grundgesetz selbst bietet der queeren Menschen dauerhaften Schutz. Ich werde mich deshalb in den nächsten Wochen und Monaten parteiübergreifend dafür einsetzen, dass es diesen Konsens zum Schutz am Ende der Debatte gibt", kündigte sie an. Für eine Änderung des Grundgesetzes wäre eine Zweidrittelmehrheit auch im Bundestag nötig. Der Bundesrat hat die Ergänzung des Artikel 3 am Freitag mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.