Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Ermittlungsarbeit der deutschen Polizei durch das am Donnerstag verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz sogenannter Staatstrojaner nicht eingeschränkt.
07.08.2025 - 11:40:53GdP bewertet Staatstrojaner-Urteil grundsätzlich positiv
Das sei ein "formaler, aber durchaus lösbarer Mangel". Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeige, "dass die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung weiterhin für die Verfolgung schwerer Kriminalität erlaubt ist und sichert der Polizei ein wesentliches Ermittlungsinstrument", sagte Kopelke. Gerade im Bereich schwerer Straftaten sei der Zugriff auf verschlüsselte digitale Kommunikation für die erfolgreiche Strafverfolgung unerlässlich. "Damit bleibt sichergestellt, dass bei besonders schwerwiegenden Delikten moderne Ermittlungsbefugnisse eingesetzt und kriminelle Aktivitäten auch im digitalen Raum wirksam verfolgt werden können." Die Nichtigkeit betreffe nur ?kleinere Kriminalität` und sei deshalb zu verkraften. "Die Quellen-TKÜ wurde in den vergangenen Jahren vor allem bei Ermittlungen zu Drogenkriminalität eingesetzt", so Kopelke. Das sei auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterhin möglich.