Experten zweifeln an Verfassungsmäßigkeit der Aktivrente
05.07.2025 - 00:00:00
"Die Aktivrente stellt eine Ungleichbehandlung dar", sagte DIW-Steuerexperte Stefan Bach der "Bild" (Samstagausgabe). "Ich gehe davon aus, dass es Klagen geben wird. Und dass letztlich das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet."
Bach erklärte, es gebe eine Möglichkeit, die steuerliche Bevorzugung der Rentner zu rechtfertigen, "wenn es darum geht, das Wachstum im Land zu stärken". Auch der Heidelberger Verfassungsrechtler Hanno Kube hält die Aktivrente für verfassungsrechtlich problematisch. "Steuerverfassungsrechtlich handelt es sich hier in der Tat um eine ganz wesentliche Ungleichbehandlung, die einen besonderen Rechtfertigungsgrund braucht." Eine wirtschaftspolitische Begründung, etwa der Anreiz zur Weiterarbeit im Alter, sei denkbar. Doch es bestünden Zweifel. "Insbesondere kann es zu erheblichen Mitnahmeeffekten kommen", sagte Kube. Zudem werfe die neue Regelung Fragen zum Verhältnis zum steuerlichen Grundfreibetrag auf.


