Der Schaden, der den Sozialversicherungen jährlich durch Tarifflucht und Lohndumping entsteht, liegt laut einer neuen Berechnung des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bei 41 Milliarden Euro.
12.09.2025 - 00:00:00Sozialversicherungen verlieren 41 Milliarden Euro durch Tarifflucht
Das hat laut DGB auch große Auswirkungen auf die Kaufkraft der arbeitenden Gesamtbevölkerung. "Mit einer flächendeckenden Tarifbindung hätten die Beschäftigten insgesamt rund 58 Milliarden Euro mehr pro Jahr im Portemonnaie", heißt es in der Studie. Addiert man die Mindereinnahmen der Sozialversicherungen, die Steuerausfälle und das fehlende Geld im Portemonnaie der Beschäftigten, führt Tarifflucht zu einem volkswirtschaftlichen Gesamtschaden von 123 Milliarden Euro pro Jahr. Im Vergleich zur letzten Auswertung von 2023 ist dieser Wert leicht rückläufig. Damals hatte der DGB noch einen Schaden von 130 Milliarden Euro berechnet. Als ursächlich für den Rückgang sieht der Gewerkschaftsbund die Erhöhung der Tarifbindung in einigen Bundesländern an, die aus seiner Sicht allerdings nur zaghaft und auf niedrigem Niveau stattgefunden habe. "Tarifverträge sind nicht nur ein Instrument für faire Löhne, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Investition in Stabilität und soziale Sicherheit", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell den Zeitungen. "Eine hohe Tarifbindung ist kein Hemmschuh, sondern Motor für wirtschaftliches Wachstum - sie stärkt die Binnennachfrage und sichert gute, nachhaltige Arbeit", so der Gewerkschafter weiter. Körzell forderte die Bundesregierung auf, bei den anstehenden Milliardeninvestitionen in die Infrastruktur nur Unternehmen in Tarifbindung zu beauftragen. Das vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Tariftreuegesetz müsse deshalb schnell vom Bundestag beschlossen werden, forderte Körzell, mahnte aber auch Nachbesserungen an. Der Schwellenwert von 50.000 Euro, ab dem das Gesetz greife, sei deutlich zu hoch bemessen, sagte er. Auch sei es unverständlich, dass die Tariftreuepflicht nicht für Aufträge von Sicherheitsbehörden gelten solle. "Gelder der öffentlichen Hand dürfen nicht länger Lohndumping subventionieren", sagte Körzell. "Der Staat ist ein mächtiger Einkäufer - und damit trägt er Verantwortung für einen fairen Wettbewerb, der nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird."