Der Präsident der Bundesnetzagentur hat das Urteil zur "rechtswidrigen" politischen Einmischung in die 5G-Auktion von 2019 als "Weckruf" bezeichnet.
30.08.2024 - 08:32:06Bundesnetzagentur nennt Urteil zu 5G-Auktion ganz klaren Weckruf
In der Folge müssen Klagen kleinerer Mobilfunkanbieter neu verhandelt werden. Sie wollen die damals an Großanbieter versteigerten Frequenzen zu niedrigeren Preisen mitnutzen. Müller, der seit März 2022 Präsident der Bundesnetzagentur ist, sagte, man wolle nun "so schnell wie möglich Klarheit schaffen", welche Auswirkungen das Urteil haben könnte. Dies sei aber erst möglich, wenn man das schriftliche Urteil kenne. "Wir sehen aber keine Gefahr, dass der Ausbau der Mobilfunknetze oder der Wettbewerb dadurch gebremst würde", sagte Müller. "Oberstes Ziel ist es, dass die Mobilfunkversorgung mit den vom Urteil betroffenen Frequenzen aufrechterhalten wird und weiterhin eine Vielfalt von Mobilfunkanbietern am Markt tätig ist." Das Urteil ist letztinstanzlich, und das Gericht hat keine Revision zugelassen. "Wir wägen gut ab, ob wir versuchen, sie trotzdem zu erreichen", sagte Müller dazu der "NOZ".