Grüne zweifeln an Verfassungskonformität von Luftsicherheitsreform
20.11.2025 - 00:00:00"Die Abwehr von Gefahren ist und muss vor allem die Aufgabe der Polizei sein. Polizeien der Länder und die Bundespolizei müssen technisch so ausgestattet sein, dass sie Drohnen erkennen, stören und im Notfall neutralisieren können", sagte er. Mit dem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll die Bundeswehr ermächtigt werden, bei der Drohnenabwehr Amtshilfe zu leisten. In Artikel 35 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: "Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern."


