Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Smartphone-Aufnahmen von aktuellen Ereignissen wie Naturkatastrophen urheberrechtlich geschützt sind.
06.06.2025 - 09:37:22Landgericht Frankfurt stärkt Urheberrecht für Smartphone-Videos
Das Gericht sagte, dass auch einfache Aufnahmen ohne künstlerischen Anspruch unter den urheberrechtlichen Schutz von Laufbildern fielen. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Smartphoneaufnahme als Laufbild urheberrechtlichen Schutz genießt, auch wenn sie keinen Filmcharakter hat. Das Gericht stellte fest, dass der Ersteller des Videos dem Kläger die ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt hatte. Daher könne der Kläger von dem Medienunternehmen verlangen, die Verbreitung der Standbildaufnahmen zu unterlassen und Schadensersatz zu leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.