Bericht: Systematische Umgehung der Export-Verbote von Zuchtvieh
16.07.2020 - 13:48:35Offenbar werden die Export-Verbote für Zuchtvieh in Deutschland mit System umgangen.
Gemäß einem Bericht der RBB und des ARD-Mittagsmagazins, unter der Berufung auf die Einträge der europäischen Traces-Datenbank für Transporte von lebenden Tieren, wurden bundesweit im Zeitraum von Januar 2019 und Februar 2019 34.355 lebende Rinder in die Staaten mit einem Höchstrisiko bezüglich des Tierschutzes außerhalb von Europa transportiert. Durch die neun Veterinärämter in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Rheinland-Pfalz sollen 97 Prozent von allen Exporten respektive der Transport von 33.440 Tiere genehmigt worden sein.
Im Jahr 2015 hat der Europäische Gerichtshof einem Urteil beschlossen, dass die europäische Tierschutzverordnung auch für die Transportbedingungen von lebenden Tieren in nicht europäische Standorte gelten soll. Ruhe- und Auslaufzeitfenster für die Tiere müssen während eines Transportes gewährleistet und die Transporte durch die zuständigen Veterinäre der jeweiligen Landeskreise genehmigt werden. Unter anderem ist im Vorfeld zu prüfen, ob die Standards in Bezug auf den Tierschutz eingehalten werden können. Zu den "Hochrisiko-Staaten" im Tierschutz gehören nach Auffassung die Bundesländer Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein sowie Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan. In Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein sind die Anforderungen bezüglich der Genehmigungen für die genannten Länder per Erlass bereits dermaßen erhöht worden, dass direkte Exporte aus diesen Bundesländern effektiv nicht mehr möglich sind. Nach Meinung von den drei Bundesländern kann auf dem Transport in diese Staaten nicht gewährleistet werden, dass für die Tiere auf dem Transport die entsprechenden Rast- und Ruheplätze vorhanden sind. Eine Umfrage des RBB und des Mittagsmagazins der ARD bei allen Tierarztpraxen in Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein hat ergeben, dass die Tiere zwischenzeitlich vor einem Export regelmäßig in diejenigen Bundesländer gebracht würden, in welchen die Möglichkeit für eine Ausfuhr noch besteht. Von 77 Veterinärämtern haben 51 davon bestätigt, dass der Export von Rindern aus deren Landeskreis auf Umwegen über andere Bundesländer stattgefunden hat. In nahezu 400 Städten und Landkreisen gibt es 431 Tierarztpraxen. Der Export in die Staaten mit einem hohen Risiko erfolgt insbesondere über die Landeskreise Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Auf eine Anfrage der RBB und dem ARD-Mittagsmagazin, haben alle Landkreise den Vorwurf zu genehmigten Tiertransporten, bei welchen das Wohl der Tiere während des Transports vorhersehbar gefährdet gewesen wäre, zurückgewiesen. Im Vorfeld wären die abgefertigten Exporte genau geprüft worden und mussten, aufgrund von den Angaben, genehmigt werden. Dazu gehören insbesondere die Vorgabe des Zeitfensters zu der Transportroute, Angaben zu den vorgesehenen Rast-, Versorgungs- und Ruheplätzen während des Transportes, die Bestätigung von einem Zugang durch ein GPS-System, um die Strecke gleichzeitig und im Nachgang Verifizierung zu können, sowie die Wettervorhersage für das entsprechende Datum. Besonders die Standorte würden über GPS während des Transports kontrolliert und im Nachgang beim Vorliegen von Verstößen konsequent bestraft.
Im Jahr 2015 hat der Europäische Gerichtshof einem Urteil beschlossen, dass die europäische Tierschutzverordnung auch für die Transportbedingungen von lebenden Tieren in nicht europäische Standorte gelten soll. Ruhe- und Auslaufzeitfenster für die Tiere müssen während eines Transportes gewährleistet und die Transporte durch die zuständigen Veterinäre der jeweiligen Landeskreise genehmigt werden. Unter anderem ist im Vorfeld zu prüfen, ob die Standards in Bezug auf den Tierschutz eingehalten werden können. Zu den "Hochrisiko-Staaten" im Tierschutz gehören nach Auffassung die Bundesländer Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein sowie Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan. In Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein sind die Anforderungen bezüglich der Genehmigungen für die genannten Länder per Erlass bereits dermaßen erhöht worden, dass direkte Exporte aus diesen Bundesländern effektiv nicht mehr möglich sind. Nach Meinung von den drei Bundesländern kann auf dem Transport in diese Staaten nicht gewährleistet werden, dass für die Tiere auf dem Transport die entsprechenden Rast- und Ruheplätze vorhanden sind. Eine Umfrage des RBB und des Mittagsmagazins der ARD bei allen Tierarztpraxen in Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein hat ergeben, dass die Tiere zwischenzeitlich vor einem Export regelmäßig in diejenigen Bundesländer gebracht würden, in welchen die Möglichkeit für eine Ausfuhr noch besteht. Von 77 Veterinärämtern haben 51 davon bestätigt, dass der Export von Rindern aus deren Landeskreis auf Umwegen über andere Bundesländer stattgefunden hat. In nahezu 400 Städten und Landkreisen gibt es 431 Tierarztpraxen. Der Export in die Staaten mit einem hohen Risiko erfolgt insbesondere über die Landeskreise Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Auf eine Anfrage der RBB und dem ARD-Mittagsmagazin, haben alle Landkreise den Vorwurf zu genehmigten Tiertransporten, bei welchen das Wohl der Tiere während des Transports vorhersehbar gefährdet gewesen wäre, zurückgewiesen. Im Vorfeld wären die abgefertigten Exporte genau geprüft worden und mussten, aufgrund von den Angaben, genehmigt werden. Dazu gehören insbesondere die Vorgabe des Zeitfensters zu der Transportroute, Angaben zu den vorgesehenen Rast-, Versorgungs- und Ruheplätzen während des Transportes, die Bestätigung von einem Zugang durch ein GPS-System, um die Strecke gleichzeitig und im Nachgang Verifizierung zu können, sowie die Wettervorhersage für das entsprechende Datum. Besonders die Standorte würden über GPS während des Transports kontrolliert und im Nachgang beim Vorliegen von Verstößen konsequent bestraft.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile