Fahrrad: Marke Eigenbau
14.08.2025 - 13:50:25Das Besondere an dem Verkehrsunfall: Das Fahrrad des Mannes war kein gewöhnliches. Es handelte sich um ein Fahrrad, das durch den Besitzer in Eigenleistung mit einem Elektroantrieb versehen wurde. Durch die hierdurch erreichbare Höchstgeschwindigkeit wird das Gefährt zu einem Kraftfahrzeug, für welches eine Betriebserlaubnis, eine Versicherung und eine Fahrerlaubnis notwendig sind. Da der Unfallverursacher hiervon nichts vorweisen konnte, wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet und das selbstgebaute Fahrrad sichergestellt. |pizw
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