ZOLL-E, Haft

ZOLL-E: Fünf Jahre Haft für Embargoverstöße mit Luxusautos

11.07.2025 - 06:58:32

ZOLL-E: Fünf Jahre Haft für Embargoverstöße mit Luxusautos. Essen / Frankfurt am Main / Lohra / Marburg - Am 08. Juli 2025 verurteilte das Landgericht Marburg einen 56-jährigen Mann aus Lohra zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen des Schmuggels von insgesamt 71 Luxus-Fahrzeugen nach Russland.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main führte gemeinsam mit dem Zollfahndungsamt Essen ein Ermittlungsverfahren gegen den Verantwortlichen eines freien Autohauses wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Er stand im Verdacht eine Vielzahl von Luxusfahrzeugen mit einem Warenwert von über fünf Millionen Euro - unter Vortäuschung von rechtmäßigen Ausfuhren in Drittländer - tatsächlich nach Russland verkauft und verbracht und dadurch gegen das bestehende Ausfuhrembargo verstoßen zu haben.

Am 05.09.2023 durchsuchten daher Kräfte des Zollfahndungsamtes Essen die Wohn- und Geschäftsräume des Beschuldigten in Lohra. Es wurden neben umfangreichen beweiserheblichen Unterlagen zum Verkauf auch drei hochpreisige Pkw und fast 130.000 Euro Bargeld in Vollstreckung eines Vermögensarrestes sichergestellt.

Nach monatelanger akribischer Auswertung der umfangreichen elektronischen und schriftlichen Beweismittel durch die Zollfahndung Essen, konnte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main 71 Taten anklagen.

Am 08.07.2025 verurteilte ihn das Landgericht Marburg wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz durch den verbotenen Verkauf und die verbotene Ausfuhr von Luxus-Fahrzeugen nach Russland in 71 Fällen. Das Landgericht Marburg verhängte eine fünfjährige Freiheitsstrafe sowie die Einziehung des Vermögens des Angeklagten in Höhe des Warenwertes der illegal ausgeführten Fahrzeuge, der sich auf ca. fünf Millionen Euro beläuft.

Der Leiter des Zollkriminalamtes Dr. Tino Igelmann führt hierzu aus: "Für den Zoll hat die Überwachung der Einhaltung der EU-Sanktionen bei der zollrechtlichen Ausfuhr von Waren besondere hohe Priorität. Die umfangreichen und aufwendigen vom Zollfahndungsdienst unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführten Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz, in denen Luxusfahrzeuge und ein hoher Bargeldbetrag sichergestellt wurden, endeten nunmehr erfolgreich in der Verurteilung des Angeklagten zu einer hohen Haftstrafe. Besondere Bedeutung hat hierbei auch die wichtige Entscheidung der Einziehung des Vermögens des Angeklagten in Höhe des Warenwertes der illegal ausgeführten Fahrzeuge in Höhe von rund 5 Millionen. Euro."

Das Urteil des Landgerichtes Marburg ist noch nicht rechtskräftig.

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