HZA-SW, Gold

Würzburg / Schweinfurt - Ein teurer, unverzollter Armreif aus Gold wurde bei einer Fahrzeugkontrolle auf der BAB 3 Ende vergangener Woche im Gepäck eines Reisenden entdeckt.

29.01.2025 - 08:30:03

HZA-SW: Alles Gold, was glänzt? Wertvoller Goldschmuck auf der BAB 3 nachverzollt

An der Tank- und Rastanlage Würzburg-Süd wurde ein 39-jähriger Reisender von einer Streife der Verkehrspolizei Würzburg-Biebelried kontrolliert. Dabei wurde in einer Tasche auch ein 54,5 Gramm schwerer Armreif aus Gold festgestellt.

Aufgrund der widersprüchlichen Angaben über die Herkunft des Armreifs wurde der Zoll zur Klärung des Vorgangs hinzugerufen. Auf Befragung hin gab der 39-Jährige gegenüber den Einsatzkräften des Zolls an, erst vor wenigen Tagen aus Saudi-Arabien über den Flughafen Berlin Brandenburg in die Bundesrepublik Deutschland eingereist zu sein. In einer Tasche des Reisenden wurde auch eine Rechnung über den Kauf des Goldschmucks in arabischer Schrift in Höhe von knapp 4.000 US-Dollar vorgefunden.

"Der Reisende konnte jedoch keinen Nachweis über eine ordnungsgemäße Verzollung des Schmucks bei der Einreise in die Europäische Union vorlegen" so Benedikt Danz, Sprecher beim Hauptzollamt Schweinfurt.

Folge: Gegen den Reisenden wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, der Goldarmreif wurde nachverzollt.

Die hinterzogenen Einfuhrabgaben in Höhe von rund 800 Euro musste der Mann noch vor Ort bezahlen, um den Schmuck behalten zu dürfen. Erst im Anschluss durfte er seine Fahrt in die Oberpfalz fortsetzen.

Zusatzinformationen:

Reisende können sich auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de) ausführlich über steuerfreie Einfuhren sowie über die Förmlichkeiten und Einschränkungen bei der Wareneinfuhr in die EU informieren. Bestehen Zweifel, ob alle mitgebrachten Waren einfuhrabgabenfrei in die Europäische Union eingeführt werden dürfen, sollten diese im roten Kanal für anmeldepflichtige Waren beim Zoll angemeldet werden. Die Reisefreimenge wird bei Vorliegen der Voraussetzungen auch hier gewährt. Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Schweinfurt ist für die zollrechtliche Überwachung der Verkehrswege im gesamten Bereich Unterfrankens und großen Teilen Oberfrankens zuständig. Die Einheit des Zolls deckt dabei regelmäßig Verstöße bei Arzneimitteln, Betäubungs- und Dopingmitteln sowie von Tabakwaren und Spirituosen auf. Auch der Eintritt verbotener Waren wird durch die Zollbeamten verhindert.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Schweinfurt
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Benedikt Danz
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
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