Winnweiler / Rockenhausen (Donnersbergkreis) - Im Rahme der Streife stellten Beamte der Polizeiinspektion Rockenhausen ein Schleppergespann auf der B 48 fest, welches mit etwas mehr als Schrittgeschwindigkeit in Richtung Rockenhausen fuhr.
02.02.2025 - 21:54:27Ungewöhnliches Schleppergespann. Das Fahrzeuggespann bestand aus einem Traktor und einem ca. 10 Meter langen und überbreitem "Wohnwagen" (mobiles Haus). Der überdimensionierte Anhänger sollte zu seinem Bestimmungsort am Ortsrand von Rockenhausen verbracht werden. Im Rahmen einer Kontrolle stellte sich jedoch heraus, dass das Fahrzeug nicht zugelassen war, keine Betriebserlaubnis vorlag, kein Versicherungsschutz bestand und zudem keine Genehmigung für die ungewöhnliche Fahrt vorlag. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt. Da jedoch an der Kontrollörtlichkeit und im weiteren Verlauf der B 48 keine geeignete Abstellmöglichkeit bestand, musste das Gespann bis zum Ortsrand von Rockenhausen durch die Polizei begleitet und abgesichert werden. Hierbei kam es auf der B 48 zu Verkehrsbehinderungen. In den Ortsbereichen Schweiweiler und Imsweiler sorgte der ungewöhnliche Transport darüber hinaus für besondere Aufmerksamkeit bei den Anwohnern. Der Verantwortliche Wohnwagenbesitzer sowie der Fahrzeugführer des Schleppers müssen sich nun wegen diversen Verstößen gegen Verkehrs- und Strafvorschriften verantworten. Hierzu ermittelt die Polizei Rockenhausen.
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