HZA-UL: Zöllner finden 135 Kilogramm unversteuerten Kaffee in Ladengeschäft
20.01.2026 - 09:54:22Die Zöllner leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Ladeninhaber ein und stellten die Ware sicher. Der Steuerschaden liegt bei knapp 300 Euro. Der Fall ging anschließend zur Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm.
Röstkaffee (2,19 EUR/Kilo), löslicher Kaffee (4,78 EUR/Kilo) und Kaffeeprodukte unterliegen in Deutschland der Kaffeesteuer; Herstellung, Handel und Verkauf erfolgen unter sog. Steueraufsicht des Zolls. Auch der private Kauf im Ausland -ob persönlich oder online- unterliegt grds. der Besteuerung und damit ggf. Beschränkungen. Obgleich der Steuersatz gegenüber Zigaretten und Alkohol vergleichsweise niedrig ist, sind Verstöße Steuerhinterziehung und werden geahndet. Der Zoll führt daher regel-mäßig Kontrollen im grenzüberschreitenden Warenverkehr aber auch bei Kaffee-Herstellungsbetrieben, Händlern und in Versandzentren durch. Die jährlichen Einnahmen des Bundes durch Kaffeesteuer betragen rund eine Milliarde Euro.
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