Verstöße beim Transport von Lebensmitteln
04.04.2025 - 15:01:58Verstöße beim Transport von Lebensmitteln. Ratzeburg - 04. April 2025 | Kreis Herzogtum Lauenburg | 02.04.2025 - BAB 24/ Gudow
Bereits am 02.04.2025 führten die Beamten des Polizei-Bezirksreviers Ratzeburg auf der BAB 24, auf dem Rastplatz Gudow in Fahrtrichtung Berlin eine Kontrolle des Fahrzeugverkehrs durch. Dabei wurden mehrere Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen festgestellt.
Ein Mercedes Sprinter fuhr gegen 12.05 Uhr in die Kontrollstelle. Der 44-jährige Fahrer aus Hamburg transportierte viele unterschiedliche Lebensmittel, teilweise kühlpflichtige Waren. Lebensmittelkontrolleure des Kreises Herzogtum Lauenburg überprüften vor Ort die Lebensmittel und stellten fest, dass die Kühlketten einzelner Produkte unterbrochen und die vorgeschriebenen Kühltemperaturen überschritten waren. Die sofortige Vernichtung der kühlpflichtigen Lebensmittel wurde angeordnet.
Ein Iveco Kleinlaster mit seiner Ware wurde ebenfalls beanstandet. Der 42-jährige Fahrer aus Berlin hatte Döner- bzw. Drehspieße geladen, die nicht ausreichend gekühlt transportiert wurden. Der Veterinär des Kreises Herzogtum Lauenburg wurde zur weiteren Überprüfung hinzugezogen. Er bestätigte die erhöhte Temperatur des Fleisches und übernahm die weitere Bearbeitung.
Gegen 13.30 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung auf der BAB 24 ein niederländischer Sattelauflieger auf, aus dem im Bereich der Hecktür eine nicht unerhebliche Menge Flüssigkeit herauslief. Das Fahrzeug wurde auf dem Rastplatz Gudow, in Fahrtrichtung Hamburg gelotst und kontrolliert. Der 37-jährige Fahrzeugführer gab an, wassergelagerte Fleischprodukte zu transportieren. Beim Öffnen des Laderaums entgegnete den Beamten schwallartig eine stinkende, blutige Flüssigkeit. Die Kühltemperatur betrug im Laderaum zur Kontrollzeit lediglich 0,6 Grad Celsius.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt wurde die Kühlung massiv heraufgesetzt. Der Transporter wurde versiegelt und die Weiterfahrt untersagt. Die Bearbeitung der Verstöße tierseuchenrechtlicher Art wird durch die Lebensmittelüberwachung des Kreises übernommen.
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