POL-PPTR, Unerlaubter

Unerlaubter und mangelhafter Schwertransport aus dem Verkehrs gezogen

21.03.2024 - 13:46:16

Unerlaubter und mangelhafter Schwertransport aus dem Verkehrs gezogen. Trier - Am Dienstag, den 19. März meldete ein besorgter Verkehrsteilnehmer den Beamten der Polizeiinspektion Schweich eine Sattelzugmaschine mit Auflieger, welcher zuvor eine 18 Tonnen schwere Teermaschine geladen hatte und auf der A64 von Kenn kommend in Richtung Trier-Ehrang fuhr. Hierbei sei die Zugmaschine auf der rechten Spur gefahren und der Schwertransport-Anhänger auf der linken Fahrspur des Gegenverkehrs, was auf einen erheblichen technischen Defekt hindeutete.

Bei der Fahrzeugkombination handelte es sich um eine ehemals in Deutschland zugelassene Sattelzugmaschine sowie einen ebenfalls früher in Deutschland zugelassenen Tieflader. Beide Fahrzeuge sowie die Ladung in Form einer Teermaschine sollten nach Georgien ausgeführt werden.

Das Fahrzeug wurde durch die Beamten der PI Schweich einer Verkehrskontrolle unterzogen und die Weiterfahrt wurde aufgrund der mutmaßlichen technischen Mängel zunächst untersagt. Am 20. März veranlassten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe der Zentralen Verkehrsdienste des Polizeipräsidiums Trier nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle Trier eine technische Begutachtung des Schwertransports.

Bei der Prüfung nach § 5 FZV wurden durch den Prüfingenieur einer Prüfstelle in Schweich mind. 25 erhebliche technische Mängel festgestellt und der Tieflader wurde als verkehrsunsicher eingestuft. Unter anderem waren die Halterungen von drei der sechs Stoßdämpfer herausgerissen und der komplette Fahrzeugrahmen durchgerostet. Zudem lag keine Transportgenehmigung für den gewerblichen Transport der Baumaschine und keine Sondergenehmigung für die Durchführung eines gewerblichen Schwertransports in der Bundesrepublik vor. Den georgischen Fahrer sowie den Halter des Lastkraftwagens erwartet nun ein empfindliches Bußgeld im fünfstelligen Bereich.

Die Weiterfahrt wurde untersagt und insgesamt wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2000 EUR einbehalten.

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