Kriminalität, Polizei

Süßes oder Saures an Halloween

29.10.2025 - 08:00:38

Süßes oder Saures an Halloween. Trier - Halloween, der Trend aus den USA, ist auch längst bei uns angekommen. In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird Halloween gefeiert.

Kinder verkleiden sich, meist extra gruselig, als Hexen, Vampire, Clowns oder Gespenster und ziehen von Haus zu Haus. "Süßes, sonst gibt´s Saures!" ist einer der bekanntesten Sprüche, sobald die Haustüren geöffnet werden. Wer ihnen keine Süßigkeiten geben will, bekommt einen Streich gespielt. Neuester Trend könnte dieses Jahr bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Kopie der Netflix-Grusel-Serie Ed Gein werden.

Halloween soll ein Spaß sein, für Groß und Klein. Hierbei sollte man jedoch aufpassen, denn wenn der Streich nicht mehr harmlos ist, könnten strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Das bloße Erschrecken von Menschen ist nicht zwingend strafbar. Sollte sich jedoch jemand beim panischen Flüchten verletzten, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Auch das scherzhafte Beschmieren von Hauswänden oder anderen Gegenständen ist rechtlich gesehen eine Sachbeschädigung und zieht eine Strafanzeige nach sich.

Vorsicht gilt, wie immer bei berauschenden Mitteln, wie bei Alkohol oder Cannabis! Bei Konsum bleiben Fahrzeuge aller Art, das Fahrrad oder der E-Scooter, besser stehen.

Das Mitführen von Waffen und das Drohen mit Waffen ist kein Spaß, stellt eine Straftat dar und erfordert polizeiliches Einschreiten. Wir empfehlen daher auch, keine täuschend echt aussehenden Waffen (Anscheinswaffen) mitzuführen, da dies zu folgenschweren Konsequenzen führen kann.

Damit Halloween für alle in schöner Erinnerung bleibt, gibt die Polizei folgende Tipps:

Einer spannenden Halloween-Nacht steht nichts im Wege, wenn "Spielregeln" eingehalten werden - damit alle Beteiligten Spaß haben und niemand zu Schaden kommt.

Die Polizei wünscht allen großen und kleinen Geistern, Hexen und Monstern ein friedliches Halloween-Fest mit jede Menge Süßem und wenig Saurem.

Rückfragen bitte an:

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