LKA-BW, Messerkriminalität

Stuttgart - Ist bei gewalttätigen Auseinandersetzungen ein Messer im Spiel, führt dies oft zu schweren Verletzungen.

12.08.2024 - 14:30:00

LKA-BW: Messerkriminalität rechtzeitig begegnen: Landeskriminalamt Baden-Württemberg bietet Programm zur Prävention von Messerkriminalität. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) hat zusammen mit den regionalen Polizeipräsidien ein weiteres Modul zur Gewaltprävention entwickelt. Unter dem Motto »Du bist auch ohne Waffen stark!« sollen junge Menschen bewegt werden keine Messer mit sich zu führen und diese auf keinen Fall einzusetzen.

Im Jahr 2023 sind die Straftaten im öffentlichen Raum, bei denen eine Person unmittelbar mit einem Messer bedroht, verletzt oder sogar getötet wurde, laut der polizeilichen Kriminalstatistik im Vergleich zum Jahr 2022 um 13,5 Prozent gestiegen. Rund 1,5 Prozent der Bevölkerung ab 16 Jahren tragen regelmäßig ein Messer bei sich, so das Ergebnis der Studie »Sicherheit und Kriminalität in Deutschland« des Bundeskriminalamtes aus dem Jahr 2022.

Das neue Modul zielt darauf ab, die Messerkriminalität, insbesondere bei jungen Menschen zu reduzieren und ergänzt die bestehenden gewaltpräventiven Programme der Polizei an Schulen um einen weiteren Baustein.

Das neue Unterrichtsmodul richtet sich an Jugendliche, die mit dem Gedanken spielen, sich zu bewaffnen oder bereits ein Messer bei sich tragen. Darin werden die möglichen Folgen des Einsetzens eines Messer und sogar bereits des Mitführens deutlich vor Augen geführt. Was noch wesentlicher ist: es werden dabei gleichzeitig gewaltfreie und waffenlose Verhaltensweisen in Konfliktsituationen aufgezeigt. Die jungen Menschen sollen überzeugt werden in der Öffentlichkeit keine Messer mitzuführen und andere ermutigen, es ihnen gleichzutun.

Kernstück sind Illustrationen, die die Folgen des Messereinsatzes veranschaulichen.

Das Präventionskonzept nutzt pädagogische Methoden wie Impulsvorträge, gemeinsame Erörterung des Themenfeldes und Gruppenarbeiten.

Das Modul kann ab sofort bei den regionalen Polizeipräsidien abgerufen werden.

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