HZA-HST: 141 Gramm und 7 ml Neue psychoaktive Substanzen sichergestellt . / . Stralsunder Zoll wird im Rostocker Kiosk fündig
14.04.2025 - 09:52:28Zusatzinformation:
Aufgrund einer Rechtsänderung sind der Wirkstoff Hexahydrocannabinol (HHC) und davon abgeleitete Derivate (HHC-AC, HHC-H und HHC-P) am 27. Juni 2024 in den Anwendungsbereich des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) aufgenommen worden. Seit diesem Zeitpunkt sind Produkte, die den Wirkstoff HHC und die oben genannten abgeleiteten Derivate (Stoffzubereitungen) enthalten, verboten. Die Herstellung, der Erwerb und der Verkauf dieser Produkte sind nunmehr illegal. Vor dem Verbot gab es eine breite Palette von HHC-Produkten, darunter Blüten, Vapes (E-Liquids), Öle, Kapseln und Harze, die sowohl in Geschäften als auch online verkauft wurden.
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