HZA-SI: Goldiges zu Weihnachten - Zoll entdeckt Gold in der Handtasche
21.01.2026 - 08:30:47Auf die Fragen der Zöllner nach anmeldepflichtigen Waren oder Bargeld bzw. Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr, gab die 53-Jährige zunächst an, weder das eine noch das andere mit sich zu führen. Die anschließende Kontrolle widerlegte die Aussagen der Reisenden. In der Handtasche fanden die Kontrolleure 147 Gramm Gold unterschiedlicher Gewichtungen und einem Feingehalt von 999,9 %.
Die Dame hatte vor, den derzeit hohen Goldpreis zu nutzen und das Gold bei einem deutschen Goldankäufer zu verkaufen.
Neben dem Goldschmuggel deckte die Kontrolle auf, dass gegen die Reisende zwei Strafbefehle wegen Betrugs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort vorlagen. Der Frau blieben jetzt die Optionen, entweder die festgesetzte Geldstrafe in Höhe von rund 7.400 Euro zu bezahlen oder 174 Tage Ersatzhaft. Zusätzlich wurde ihr Führerschein aufgrund eines bestehenden Fahrverbots eingezogen. Die Geldstrafe konnte sie begleichen und durfte, allerdings ohne das Gold und Führerschein ihre Reise fortsetzen. Ihr Fahrzeug musste sie stehen lassen. Das Gold wurde sichergestellt.
Die weitere Bearbeitung übernahm die zuständige Straf- und Bußgeldstelle beim Hauptzollamt Karlsruhe.
Zusatzinformation:
Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ein- bzw. aus Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden. Barmittel sind neben Bargeld, wie z.B. Banknoten und Münzen, auch Gold in Form von Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent und ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent
Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen bei der Ein- oder Ausreise nach bzw. aus Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden.
Weitere Informationen unter www.zoll.de
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
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