HZA-SI: Kosmetikprodukte nicht einfuhrfähig - Zoll stellt 24 Kilogramm nicht einfuhrfähige Kosmetikprodukte in Postpaket sicher
14.01.2026 - 09:16:16Bei einer genaueren Betrachtung der Waren stellte sich heraus, dass die vorgeschriebenen Rahmenbedingungen zum Import von Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln in diesem Fall nicht erfüllt waren. So waren u.a. die Beschreibungen auf den Verpackungen und Beipackzetteln nur in asiatischen Schriftzeichen abgedruckt. Informationen über Inhaltstoffe waren ebenfalls nicht vorhanden.
Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wird beim Import von Kosmetikprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln ein sehr hoher Maßstab angelegt. Den zuständigen Behörden sind z.B. bei Kosmetikprodukten bereits vor dem ersten Inverkehrbringen alle notwendigen Informationen (Rezeptur, Herstellung, etc.) bereitzustellen, um die Verkehrsfähigkeit überprüfen zu können.
Die zuständige Überwachungsbehörde verweigerte in diesem Fall die Einfuhr. Die Waren wurden sichergestellt und werden vom Zoll vernichtet.
Weitere Informationen auch auf www.zoll.de der www.bvl.bund.de
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Singen übermittelt durch news aktuell


