HZA-SI, Zollkontrolle

Singen - Luxustasche im Wert von rund 10.000 Euro bei der Einfuhr nicht angemeldet.

30.04.2025 - 08:23:32

HZA-SI: Zollkontrolle auf dem Weg zur Post. Abgaben in Höhe von rund 2.250 EURO werden fällig.

Hohentengen: Rund 10.000 Euro war die Handtasche eines renommierten Designerlabels wert, die eine im Kanton Zug lebende Österreicherin Anfang April unverzollt nach Deutschland brachte.

Bei der Kontrolle in der Nähe der Postfiliale entdeckten die Beamten des Hauptzollamts Singen im Kofferraum des Wagens der 34-jährigen zwei versandfertige Pakete. Babykleidung für die beste Freundin in Frankreich, so teilte die Reisende mit, soweit so gut, da sich der Warenwert innerhalb der Reisefreimenge bewegte, gab es keine Beanstandung. Auf dem Rücksitz des PKW stießen die Zöllner dann noch auf ein weiteres Paket.

Darin befand sich, sorgfältig in einem Staubbeutel aufbewahrt, eine Handtasche eines hochpreisigen Luxuslabels. Das wäre ihre Tasche gab die Reisende an, die sie für ihre persönlichen Gegenstände nutzen würde. Die Reisende bestritt die Handtasche ebenfalls versenden zu wollen. Eine, von den Maßen passende Versandverpackung auf dem Beifahrersitz, sei nicht für die Tasche bestimmt.

Persönliche Gegenstände befanden sich nicht in der noch original verpackten Tasche, dafür aber noch die original Luftpolsterfolie sowie waren Rechnung und Zahlungsbelege im Karton beigelegt.

Gegen die Frau wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Für die Tasche entstanden Abgaben in Höhe von rund 2.250 Euro. Die Babybekleidung wurde im Rahmen der Reisefreimenge von 300 Euro zollfrei belassen.

Nachdem sie den Abgabenbetrag beglichen hatte, konnte die Frau ihre Fahrt samt Tasche fortsetzten.

Das Steuerstrafverfahren wurde zur Bearbeitung an das zuständige Hauptzollamt Karlsruhe weitergeleitet.

Bereits Anfang des Jahres versuchte ein 34-jähriger Mann aus Zürich, eine Handtasche derselben Luxusmarke im Wert von 8.650 Euro über das Zollamt Lottstetten nach Deutschland zu bringen. Anstatt den tatsächlichen Wert anzugeben behauptete dieser Reisende, die Tasche würde lediglich 80 Euro kosten.

Zusatzinformationen

Die Wertgrenze für Ware, die abgabenfrei aus der Schweiz im Rahmen einer Reise im privaten Gepäck nach Deutschland importiert werden darf, liegt derzeit bei 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren reduziert sich die Wertgrenze auf 175 Euro. Wird die Reisefreigrenze überschritten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie Tabak, Alkohol und alkoholhaltige Getränke gelten gesonderte Freimengen. Handelt es sich um eine gewerbliche Warensendung, unterliegt die Einfuhr in die Europäische Union einem förmlichen Verfahrensablauf. Die Abfertigung folgt einem gesetzlich festgelegtem und in seinen wesentlichen Grundzügen EU-weit einheitlichem Ablauf.

Weitere Informationen auch unter www.zoll.de

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Sonja Müller
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