HZA-SI: Zöllner haben den richtigen Riecher - 31 versandfertige Pakete mit Parfüm bei der Einfuhr nicht verzollt.
23.06.2025 - 08:07:21Gegen den Schweizer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Für die duftige Warensendungen im Wert von rund 1.750 Euro wurden rund 330 Euro Einfuhrabgaben fällig. Zusätzlich wurde eine Sicherheit für die zu erwartende Geldbuße von nochmals 350 Euro erhoben. Nach Zahlung konnte der Mann seine Fahrt fortsetzen.
Zur weiteren Bearbeitung wurde das Strafverfahren an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamt Karlsruhe weitergeleitet.
Zusatzinformationen zur Zollabfertigung: Die Überlassung einer Nicht-Unionsware zum freien Verkehr setzt die Abgabe einer entsprechenden Anmeldung durch eine berechtigte Person, dem sogenannten Anmelder, voraus. Diese Anmeldung erfolgt grundsätzlich elektronisch. Die Zollanmeldung wird durch die Zollstelle entgegengenommen und u.a. daraufhin überprüft, ob der Einfuhr der Ware in die Europäische Gemeinschaft Gründe entgegenstehen. Ist die Ware einfuhrfähig, werden die Einfuhrabgaben erhoben und die Ware freigegeben.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
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