HZA-SI, Zoll

Singen - In der Schweiz zugelassenes Motorrad bei der Einfuhr nicht verzollt.

08.08.2025 - 09:27:25

HZA-SI: Zoll versteuert Harley-Davidson Motorrad nach

Waldshut: Alles begann mit einem Verkehrsunfall im März diesen Jahres. Bei den Ermittlungen der Polizei wurde festgestellt, dass das Motorrad des 55-jähigen, im Landkreis Waldshut wohnhaften Mannes, in Deutschland noch mit Schweizer Zulassung betrieben wurde. Zuständigkeitshalber wurde der Fall an das Hauptzollamt Singen weitergeleitet. Der Fahrer begründete gegenüber den Zöllnern, aus Kostengründen die Maschine über einen Freund in der Schweiz zugelassen zu haben, eine Verzollung gab es nicht.

Gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Auch wenn er die Maschine im Wert von rund 9.000 Schweizer Franken mittlerweile verkauft hatte, muss er die Einfuhrabgaben in Höhe von rund 2.500 Euro noch bezahlen. Diese errechnen sich aus dem aktuellen Zollsatz von 6 % für diese Art von Motorrädern und zusätzlich 19% Einfuhrumsatzsteuer.

Das Steuerstrafverfahren wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.

"Ein Einzelfall ist das leider nicht", so Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen "Im ersten Halbjahr 2025 wurden im Rahmen von Zollkontrollen 26 außerhalb der EU zugelassene Fahrzeuge festgestellt, die durch Personen genutzt wurden, die ihren Wohnsitz innerhalb der EU haben. Der Warenwert aller Fahrzeuge belief sich in Summe auf über 230.000 Euro. Zusammengerechnet ergab das zu erhebende Einfuhrabgaben in Höhe von rund 71.500 Euro."

Im gleichen Zeitraum konnten für weitere 38 Fahrzeuge, die z.B. auf Aufliegern transportiert wurden, bei Zollkontrollen keine Verzollungspapiere vorgelegt werden. Der Warenwert dieser Fahrzeuge belief sich auf über 330.000 Euro und Einfuhrabgaben von über 165.000 Euro wurden fällig.

Zusatzinformation:

Befindet sich der Wohnsitz in der EU, so darf im Ausnahmefall ein im Nicht-EU-Mitgliedstaat verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EU eingeführt werden und hier vorübergehend verwendet werden, wenn:

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
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