HZA-SI, Ermittlungen

Singen - Betreiber eines Nagelstudios und eines Gastronomiebetriebs werden wegen Schleusung und illegaler Beschäftigung zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilt.

19.08.2025 - 08:30:03

HZA-SI: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Zolls führen zu Verurteilung und Geldstrafen wegen gewerbsmäßiger Schleusung und illegaler Beschäftigung

Landkreis Tuttlingen: Im April 2025 verurteilte das Amtsgericht Spaichingen eine 41-jährige deutsche Staatsangehörige wegen des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern und wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Singen und die Staatsanwaltschaft Rottweil konnten der Inhaberin eines Nagelstudios und eines Gastronomiebetriebes durch umfangreiche Ermittlungen nachweisen, zwischen 2020 bis 2021 insgesamt einen Sozialversicherungsschaden von rund 72.000 Euro verursacht zu haben. Zudem hatte sie sich der Einschleusung von vier vietnamesischem Staatsangehörigen strafbar gemacht, die sie 2021 in ihrem Nagelstudio in einer Gemeinde im Landkreis Tuttlingen illegal beschäftigt hatte.

Ein weiterer 49-jähriger Mitangeklagter mit vietnamesischer Staatsangehörigkeit, wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 200 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Ihm wurden das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in über 50 Fällen im Zeitraum zwischen 2017 und 2020 zur Last gelegt.

Zudem wurden bei beiden Angeklagten aus den Straftaten erlangte Gelder von insgesamt rund 44.000 Euro seitens des Gerichts als sogenannter Wertersatz eingezogen. Die entsprechenden Bargelder wurden im Rahmen von umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit seinerzeit sichergestellt.

Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

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