Rotenburg - Community Policing bei der Rotenburger Polizei - Alexander von Buchholtz startet eigenen Account auf Facebook
26.10.2023 - 09:00:20++ Community Policing bei der Rotenburger Polizei - Alexander von Buchholtz startet eigenen Account auf Facebook ++ Ohne Fahrerlaubnis, aber mit Haftbefehl ++ Einbruch in Firmencontainer ++
## Foto in der digitalen Pressemappe ##
Landkreis Rotenburg. Community Policing heißt eine neue Form der Außendarstellung der Polizei. Vorreiter sind die Niederlande und Großbritannien. In Niedersachsen präsentieren inzwischen weit mehr als ein Dutzend Polizeibeamte sich und ihre Arbeit auf Facebook, Twitter und Instagram. Auch Polizisten anderer Bundesländer sind in den sozialen Netzwerken aktiv. Über seine tägliche Arbeit in einer spezialisierten Einheit für Schwerlastüberwachung berichtet Polizeioberkommissar Alexander von Buchholtz ab Donnerstag nun auch für die Polizeiinspektion Rotenburg.
Der 43 Jahre alte Beamte wird via Facebook ("POK Alexander von Buchholtz" - https://www.facebook.com/polizei.rotenburg.ab/)einen Einblick in seinen Dienstalltag geben und dabei regelmäßig Fotos und kurze Videos posten. Schwerpunktmäßig beschäftigt sich von Buchholtz mit der Überwachung des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs. "Ich möchte Landwirte, deren Mitarbeiter, aber auch Kollegen und die Bevölkerung über die speziellen Regelungen für die Landwirtschaft aufklären und so Irrtümer und Vorurteile abbauen. Ich hoffe, dass sich hier eine kleine, "gemütliche" Community bildet, die auch mal über einzelne Themen diskutiert, dabei aber sachlich und freundlich bleibt", wünscht sich der neue Community Policer der Rotenburger Polizei. Mit seinem Engagement in den sozialen Netzwerken gehe es ihm vor allem um die Prävention. Polizeiliches Ziel ist neben Prävention, Imagepflege und Nachwuchsgewinnung, aber auch die direkte Kommunikation im Netz parallel zu den bereits bestehenden Social-Media-Accounts der Polizei Rotenburg bei Facebook, X (ehemals Twitter) und Instagram.
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Ohne Fahrerlaubnis, aber mit Haftbefehl
Bockel/A1. In der Nacht zum Donnerstag ist ein 22-jähriger Autofahrer bei einer Kontrollaktion der Autobahnpolizei Sittensen in der Straße "An der Autobahn" in den Fokus der Beamten geraten. Es stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Stuttgart gegen den jungen Mann ein Fahrverbot verhängt hat. Der Führerschein, den er bei sich hatte, wurde von der Polizei sichergestellt. Weitere Recherchen in den polizeilichen Auskunftssystemen förderten zudem einen Haftbefehl gegen ihn zu Tage. Da der 22-Jährige den haftbefreienden Betrag von 1.575 Euro zahlen konnte, ließ ihn die Polizei laufen. Die Weiterfahrt hatte sich für ihn allerdings erledigt.
Einbruch in Firmencontainer
Sottrum. Unbekannte sind in der Nacht zum Mittwoch auf dem Gelände einer Firma für Spielgerätebau an der Liebigstraße in einen Container eingebrochen. Daraus nahmen sie Werkzeuge mit. Die Polizei geht von einem Schaden von über eintausend Euro aus und bittet unter Telefon 04264/83646-0 um Hinweise.
Einbruch in Kfz-Werkstatt
Zeven. Ein rollbares Klima-Wartungsgerät haben unbekannte Täter in der Nacht zum Mittwoch beim Einbruch in eine Kfz-Werkstatt an der Kivinanstraße gestohlen. Dazu hebelten sie vermutlich mit einem Kuhfuß das Werkstatttor auf. Die Zevener Polizei spricht von einem Schaden von über eintausend Euro und bittet unter Telefon 04281/9306-0 um Hinweise.
Einbruch in Firmengebäude
Bremervörde. Unbekannte sind auf dem Gelände der WohnMobilStation der BBG am Kiebitzweg in das Firmengebäude eingebrochen. Dazu mussten sie eine Außentür gewaltsam öffnen. Im Inneren fanden die Täter eine Spardose mit Bargeld und machten sich mit der Beute aus dem Staub.
Polizei stoppt Fahrt ohne Fahrerlaubnis
Bremervörde. Einen kolumbianischen Führerschein hat ein 35-jähriger Autofahrer am Mittwochabend Beamten der Bremervörder Polizei bei einer Verkehrskontrolle in der Kirchenstraße vorgezeigt. Da sich der Mann bereits länger als sechs Monate in Deutschland aufhält, hätte der das Dokument bei der Führerscheinstelle umschreiben lassen müssen. Seine Fahrerlaubnis hatte somit ihre Gültigkeit verloren. Die Polizei leitete gegen ihn und die 30-jährige Halterin ein Strafverfahren ein. Die Frau hatte die Fahrt des Mannes geduldet.
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